VW-Skandal: ZDF deckt auf

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Während ich mir die ZDF-Reportage ansehe, habe ich ein „Schon-erlebt“ Erlebnis. Dem TV- Reporter ist es auch nicht gelungen, direkt von VW oder den Behörden Auskunft zu bekommen, um wieviel sich die Stickoxidemissionen (NOX) durch das Update verbessern werden.

Aus internen Unterlagen, die dem Reporter nach hartnäckigen Recherchen zugespielt wurden, stellte sich aber heraus: beim Stickoxid, das die Gesundheit der Menschen und die Umwelt bedroht, setzt sich VW eine eigene Messlatte für die Emissionen auf der Straße. („Zielwerte“). Der Konzern legt fest, dass seine Autos auf der Straße drei bis fünfmal (Faktor 3 bis 5) so viel Stichoxid (NOX) ausstoßen dürfen als der gesetzliche Grenzwert auf dem Prüfstand ausmacht.

Diese selbst gesetzten Zielwerte gelten auch für das Update. Will heißen: Solange das umgerüstete Auto nicht mehr als fünf Mal so viel Stickoxid  ausstößt  als der gesetzliche Grenzwert von 180 Milligramm pro Kilometer vorsieht, sind nach Ansicht von VW die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. So kann der Konzern auch locker kommunizieren, „dass die betroffenen Fahrzeuge alle gesetzlichen Anforderungen nach Umsetzung der technischen Maßnahmen vollumfänglich erfüllen.“

Denn die deutsche Behörde (Kraftfahrt-Bundesamt) und die deutsche Regierung schließen sich dieser laut ZDF-Bericht Interpretation von VW an. Demnach darf ein Euro-5-Auto – ganz legal – auf der Straße 540 bis 900 Milligramm NOX pro Kilometer ausstoßen statt 180 Milligramm, wie es der gesetzliche Grenzwert auf dem Prüfstand vorsieht.

In der ZDF-Sendung „Zoom“ wird am Beispiel eines Fallbeispiels und mit Hilfe des ADAC festgestellt, dass sich diese massiv höheren NOX-Emissionen nach dem Update nur um 20 bis 30% verringert haben. ZDF- Journalist Koberstein geht auch der Frage nach, warum es bei den NOX-Emissionen keinen „ernsthaften Unterschied“ im Vergleich zu vorher gibt.

Die Antwort verblüfft: Neben der illegalen Schummel-Software, die VW ja schon zugegeben hat, gibt es noch andere Abschalteinrichtungen, die nach Ansicht der deutschen Behörde und der deutschen Regierung nicht verboten sind, sondern als zulässig angesehen wurden.

Bei diesen als zulässig erklärten Abschalteinrichtungen handelt es sich um Abschalteinrichtungen, die seit April vorigen Jahres vom KBA unter dem Namen  „Thermofenster“ bekannt wurden. Diese Abschalteinrichtungen gibt es nicht nur bei VW, sondern bei fast allen Autoherstellern in Europa. Im seinem Abschlussbericht (22.4.2016) hat das KBA ja darauf hingewiesen, dass nur 3 von 54 untersuchten Autos auf der Straße sauber sind (alle drei stammen aus dem VW Konzern und sind Autos neuerer Art) und bei den anderen Fahrzeugen die Abgasrückführung bei bestimmten Temperaturen (meist unter 20 Grad und über 30 Grad) zur Gänze oder teilweise ausgeschaltet wird, so dass NOX ungefiltert in die Luft kommt.

Die betroffenen Autohersteller haben diese Abschaltungen bis auf wenige Ausnahmen (Fiat Chrysler) zugegeben und damit begründet, dass sie zum Schutz von Bauteilen des Motors notwendig seien.  Die Hersteller beziehen sich damit auf eine Ausnahmebestimmung, die es tatsächlich gibt.

Im ZDF Bericht kommt der renommierte deutsche Umweltrechtler der Uni Darmstadt, Martin Führ, zu dem Schluss, dass der Sinn eines Gesetzes völlig pervertiert wird, wenn eine Ausnahmebestimmung zur Regel wird.

Die deutsche Behörde KBA und der deutsche Verkehrsministerium haben diese  Abschalteinrichtungen aus Gründen des Motorschutzes bei VW und anderen Herstellern akzeptiert. Damit wollte man, so das Fazit des ZdF Reports, VW und die deutsche Autoindustrie schützen, die viel zum wirtschaftlichen Wohlstand Deutschlands beigetragen hat.

Weitere Hinweise, dass der Schutz der Autoindustrie der deutschen Regierung wichtiger sei als der Schutz der Gesundheit und der Umwelt, ergeben sich aus anderen internen Unterlagen, die dem ZDF Reporter Koberstein zugespielt wurden.