VW Skandal: VKI darf klagen

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Sozialministerium und AK begründen diesen Schritt damit, dass „außergerichtliche Bemühungen bis dato nicht zu befriedigenden Lösungen für die Konsumenten geführt haben“ und dass die versprochenen kostenlosen Software-Updates der Fahrzeuge „bis heute noch nicht vollständig durchgeführt wurden“. AK Präsident Kaske betont:„Da VW sich bis dato beharrlich weigert, seinen Kunden in Österreich außergerichtlich eine Entschädigung anzubieten, schlagen wir diesen Weg ein. Viele Geschädigte sind ja auch unsere Mitglieder“.

Peter Kolba, Klubobmann und Konsumentensprecher der Liste Pilz begrüßt den längst überfälligen Schritt: „Steter Tropfen höhlt den Stein. Es freut mich sehr, dass nun spät aber doch grünes Licht für Sammelklagen gegeben wurde. Ich kann nur alle Geschädigten auffordern, sich diesen Sammelklagen anzuschließen, denn wenn VW jemals zu Vergleichsverhandlungen bereit sein wird, dann nur für jene Fahrzeuginhaber, die vor Verjährung ihrer Ansprüche geklagt haben. Wer jetzt nicht klagt, hat keine Chance bei einem späteren möglichen Vergleich berücksichtigt zu werden.“

Dass AK Präsident die „Möglichkeit eines Massenverfahrens“ gesetzlich verankern möchte ist ebenfalls Wasser auf den Mühen Kolbas. Er drängt hier auf mehr Tempo. Nur wenn die Regierung so rasch wie möglich die gesetzliche Basis für Sammelklagen beschießt, kann das Hunderttausenden VW-Opfern in Österreich überhaupt noch helfen.

Kolba:“Ich habe im Justizausschuss bereits einen Entwurf für eine Verbandsmuster-Feststellungsklage nach den Vorbildern in Deutschland und den Niederlanden eingebracht. Wenn sich die Regierung beeilt und diesen Vorschlag rasch zum Gesetz werden lässt, könnte dieses neue Instrument auch noch nutzbringend für die VW-Geschädigten eingesetzt werden.“ Das Gute dabei: allein das Einreichen einer Klage durch einen Verband (z.B. VKI) würde bei einer solchen Verbandsmuster-Feststellungsklage (mit opt-out-System) dazu führen, dass die Verjährung für alle Geschädigten sofort gestoppt wird“.

Denn dass eine Sammelklage gegen VW ein Wettrennen gegen die Zeit ist, wissen alle Beteiligten. Im September 2018 verjähren in Österreich sämtliche Ansprüche gegen den VW Konzern. Die Ansprüche gegen VW Händler sind ja bereits seit Ende 2017 dahin.

Was bedeutet das  Ganze für uns Betroffene, frage ich beim VKI nach. Zunächst heißt es einmal die nächsten Tage abwarten. Alle 28.000 Personen, die sich bereits der Sammelklage über die holländische Stiftung angeschlossen haben bekommen dann E-Mails mit Informationen von VKI. Ebenso alle 4.200 Personen, die sich für 90 Euro als Privatbeteiligte angeschlossen haben. Soviel ist fix: alle werden dann neue Formulare ausfüllen müssen.

Das Erfreuliche: Die Tür steht auch allen anderen VW-Opfern in Österreich weit offen. Sie können und sollen sich beim VKI melden, sobald dieser die neuen Antragsformulare zur Verfügung stellen kann.

Im Sozialministerium erfahre ich noch, dass die jetzige eine politische Entscheidung sei, die von der Vorgängerregierung nicht getroffen worden sei. Diese Abhängigkeit des VKI von der jeweiligen Regierung, ist dem überzeugten Konsumentenschützer Peter Kolba ein Dorn im Auge.

Kolba: „Der Fall VW zeigt die Abhängigkeit des VKI von der Politik. Jahrelang gebremst und jetzt das OK. Gut, dass sich  nunmehr AK und Sozialministerium entschlossen haben, den VKI agieren zu lassen. Doch ich trete für eine operationell unabhängige Verbraucherorganisation ein. Das könnte durch die Schaffung einer gemeinnützigen Stiftung verwirklicht werden.“