Das Argument sind nicht die nachträglich auftauchenden Probleme mit den upgedateten Autos, sondern die mangelnde Verbesserung bei den Stickoxiden. Mehrere Straßenmessungen vor und nach dem Update eines VW Golf der Kategorie Euro 5 zeigen immer noch eine 3,3 fache Überschreitung des Stickoxid-Grenzwertes, genau 602 mg/km statt 180 mg/km. Damit ist die Rückrufanordnung des KBA offenbar ungeeignet, um rechtmäßige Zustände herzustellen, argumentiert die DHU und klagt das KBA vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig.
„Über 600 mg Stickoxide sind erschreckend. Damit erfüllt der Golf gerade den Euro 2-Standard des Jahres 1996. Wir erleben Live ein Staatsversagen. Millionen betroffene Halter von Diesel-Pkw werden von der Bundesregierung alleine gelassen. Dies ist Folge der „eheähnlichen Verbindung“ zwischen der Bundesregierung und den deutschen Autokonzernen. Während VW der amerikanischen Umweltbehörde zusagt, die Betrugs-Diesel so umzubauen, dass sie durch verbesserte Katalysatoren die Abgaswerte auf der Straße einhalten, ignoriert Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt Recht und Gesetz und ermöglicht VW eine weitgehend unwirksame Placebo-Maßnahme“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
„Unsere eigenen aber auch andere Untersuchungen des Abgasverhaltens von VW-Diesel nach dem Softwareupdate zeigen weiterhin stark überhöhte NOx-Werte und damit einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht. Daher klagt die DUH nun gegen die offensichtlich rechtswidrige Rückrufanordnung. Für die betroffenen Fahrzeuge muss VW eine neue Typgenehmigung beantragen und hierzu deren Abgasreinigungsanlage wesentlich erneuern, um die derzeit geltenden Abgasgrenzwerte einzuhalten. Andernfalls müssen die Fahrzeuge stillgelegt werden. In jedem Fall haben die Fahrzeughalter ein Anrecht auf Entschädigung.“
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.