Mag. Ulrike Wolf vom VKI formuliert es klipp und klar: „Wer sein Fahrzeug zum Rückruf in die VW Werkstätten bringt, verzichtet damit nicht automatisch auf jene Ansprüche, die wir mit der VKI Sammelklage einfordern.“ Sie geht nicht davon aus, dass VW seine Kunden dabei zum Verzicht sämtlicher Schadenersatzansprüche extra auffordert.
Zur Erinnerung: Beim Rückruf geht es darum, jenen Mangel zu beseitigen, der durch die NOX-Manipulation der VW Gruppe bei VW, Skoda, Audi und Seat Fahrzeugen entstanden sind. Bei der VKI Sammelaktion geht es hingegen darum, Schadenersatz für einen etwaigen Folge-Schäden zu erreichen. So ein Schaden könnte z.B. ein höherer Treibstoffverbrauch sein oder ein geringerer Wert beim Weiterverkauf des Fahrzeuges. Zur Durchsetzung eines Schadenersatzes hat man drei Jahre nach Bekanntwerden des Problems Zeit. Da VW seine Manipulationen im September 2015 bekannt gegeben hat, läuft die Fristt bis September 2018.
Individuelle Rechte, die aus Gewährleistung, Garantie oder Irreführung resultieren, laufen üblicherweise nach ein bis drei Jahren ab. Knapp vor Weihnachten hat der VKI in Verhandlungen mit VW erreicht, dass diese individuellen Fristen im Jahr 2016 nicht automatisch auslaufen. Somit haben die Inhaber dieser individuellen Rechte mehr Zeit, sich Klagen gegen VW zu überlegen. Je besser die Vergleichsangebote von WV sind, desto mehr werden sich die Betroffenen Klagen auf Basis dieser individuellen Rechte überlegen.
Damit dieser Fristenablaufverzicht hieb- und stichfest ist, hat der VKI Vereinbarungen mit seinen Partner-Anwälten getroffen. Eine Liste dieser Händler ist unter : https://verbraucherrecht.at/cms/downloads/haendlerliste_vw_12_2015.pdf zu finden. Schauen Sie nach, ob auch Ihr Händler in dieser nützlichen Liste aufscheint.