VW Skandal: Hoffnung Strafrecht

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Rechtsanwalt Michael Poduschka hatte bereits vor Monaten im Namen von Abgeordneten der Grünen in Salzburg eine Sachverhaltsdarstellung wegen Gefährdung der Umwelt und der Gesundheit einer größeren Zahl von Menschen eingebracht, die jetzt ebenfalls an die WKSTA weitergereicht wurde.

„Der Vorteil in Österreich ist, dass – im Gegensatz zu Deutschland – auch Unternehmen wie VW strafrechtlich verurteilt werden können und ein Anschluss an ein Strafverfahren gegen die Volkswagen AG auch die Verjährung unterbricht“, erläutert Rechtsanwalt Michael Poduschka im Gespräch mit mir.

Sollte es zu einer Verurteilung von VW kommen, könnte der Richter im Idealfall gleich Schadenersatzansprüche für private Beteiligte zusprechen.  Wer bereit ist, die 90 Euro Unkostenbeitrag in die Hand zu nehmen, kann sich dem Strafverfahren über den VKI als Privatbeteiligter anschließen, ohne  Prozessrisiko oder sonstige Kosten. „3.331 VW-Fahrzeughalter machen bereits mit“, freut sich die VKI-Juristin Mag. Ulrike Wolf. Auch ich habe mich als Privatbeteiligte angeschlossen. Über den VKI kann man sich nach wie vor daran beteiligen, ebenso an der holländischen Stichting Volkswagen Car Claim, die einen Generalvergleich für alle betroffenen Autohalter in ganz Europa anstrebt.

Bisherige Vergleiche in den USA

Nach über 15,3 Milliarden Dollar für den Vergleich mit 480.000 Käufern muss VW in den USA nun weitere 1,2 Milliarden für einen Vergleich mit seinen 650 Autohändlern locker machen, die durch den Stopp von VW-Autoverkäufen zu Schaden kamen. Ob dieser Vergleich definitiv angenommen wird, entscheidet US-Richter Breyer am 18. Oktober. Noch offen ist ein möglicher Vergleich für 95.000 Käufer „großer Autos“ (3 Liter) in den USA. Ebenso ungelöst ist der Ausgang mehrerer strafrechtlicher Verfahren, die gegen VW in den USA angestrengt wurden und die auch noch in einen Vergleich münden könnten.

Auf die US-Ermittlungsergebnisse hoffen auch VW Opfer in Europa (siehe dazu auch mein Artikel im aktuellen GEWINN 10/16, Seite 56), darunter auch die Proponenten der holländischen Stiftung „Stichting Volkswagen Car Claim“. Dieser haben sich bereits 106.000 VW-Fahrzeughalter aus 28 Ländern angeschlossen. Ein Großteil stammt aus Österreich über die Sammelaktion des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), die mit 68.000 Interessenten zur bisher größten Aktion der Rechtsabteilung angewachsen ist. „Unsere Sammelaktion und die Stichting stehen nach wie vor allen VW-Opfern offen, ohne Prozess- und Kostenrisiko“, betont die Leiterin der VKI-Rechtsabteilung Ulrike Wolf.

Bisher gab es in Österreich 9 erstinstanzliche Urteile in zivilrechtlichen Verfahren gegen VW bzw. VW-Vertragshändler: drei davon fielen in erster Instanz zugunsten der Konsumenten aus (Linz, Feldkirch, Amstetten) und werden von  VW angefochten. Eine klare Linie in der Rechtsprechung wird es erst geben, wenn sich die Höchstgerichte mit der Causa beschäftigt haben.