Dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist es zu verdanken, dass sehr viele Autohändler generell zugesagt haben, die Fristen für individuelle Ansprüche (Garantie, Gewährleistung, Irrtum) zu erstrecken. „Wenn es Spitz auf Knopf geht ist es aber besser, wenn man den Verjährungsverzicht individuell in der Hand hat, schwarz auf weiß“, meint Krauskopf, der für drei seiner Mandanten bereits Klagen gegen VW eingebracht hat.
Auf der Liste des VKI sind mittlerweile 192 Autohändler zu finden, die sich gegenüber dem VKI zum Verjährungsverzicht verpflichtet haben. Es fehlen aber doch noch einige wichtige Autohändler. Zum Beispiel auch mein Autohändler – bei weitem kein Kleiner! Checken Sie, ob auch Ihr Autohändler auf dieser Liste der Braven noch fehlt!
In so einem Fall wäre es umso wichtiger, sich direkt an das Autohaus zu wenden. Immerhin hat der große VW Konzern versprochen, auf den automatischen Verfall der Fristen zu verzichten, durchaus zu seinem Vorteil: So müssen die VW-Fahrzeugbesitzer nicht überhastet klagen, nur weil der Fristenverfall droht. Und der VW-Konzern hat mehr Zeit zu zeigen, dass er den Schaden durch die Rückrufaktion wieder gut macht.
In meinem Fall hat es wenig Sinn, dem Händler auf die Finger zu steigen. Denn bei meinem über vier Jahre alten Tiguan sind alle individuellen Ansprüche hoffnungslos ausgelaufen: weder Garantie, noch Gewährleistung, noch die Irreführung kommen bei meinem Fahrzeug in Frage. Ich kann nur auf vollständige Schadensbehebung oder auf einen Schadenersatz im Rahmen eines Generalvergleichs hoffen, wie ihn die niederländische Stiftung „Stichting Volkswagen Car claim“ (www.stichtingvolkswagencarclaim.com) anpeilt. Selbstverständlich habe ich mich über den VKI dieser Initiative angeschlossen. Man kann sich aber auch direkt auf der Website der Stiftung einloggen, die Rechtsanwalt Eric Breiteneder als VKI-Vertrauensanwalt installiert hat.