Wie der VW Skandal in den USA aufgeflogen ist, liest sich wie ein Krimi. Einer engagierten Non Profit Organisation, innovativen Studenten und einer konsequent handelnden Behörde ist es zu verdanken, dass die jahrzehntelangen Machenschaften an Tageslicht kamen. Auch in Europa sind couragierte Non Profit Organisationen und Medien die Aufdecker, während die deutschen Behörden völlig versagt und sich gemeinsam mit der Politik auf Seiten des Konzerns gestellt haben. Diesseits und jenseits des Atlantiks sind es aber die Räder der Justiz, die langsam, aber doch zu mahlen begonnen haben.
Auf der Strecke geblieben sind in Europa vor allem die VW Kunden, die mit undurchsichtigen Updates abgespeist wurden, die billigste Möglichkeit für den Konzern. 70 bis maximal 200 Euro kostet so ein Update. Die zuständige deutsche Behörde, das „Kraftfahrt-Bundesamt“ hat sich die Vorgaben für das Software-Update vom VW Konzern diktieren lassen. Und sich der völlig falschen Rechtsansicht des Konzerns angeschlossen, wonach die Grenzwerte nur im Labor und nicht auf der Straße einzuhalten seien. Die vorgegebenen Zeitpläne wurden in keiner Weise eingehalten. Statt wie versprochen im Jahr 2016 alle Updates durchzuziehen, waren bis August 2018 erst 7,1 von 8,5 Millionen Autos in Europa zurückgerufen worden.
Die Folgeschäden des Updates wurden von VW so lange dementiert, bis sie es nicht mehr ging. Für diese Updates gab die deutsche Behörde kein Senkungs-Ziel für das schädliche Abgas Stickstoffoxid vor. Ganz im Gegenteil wurden dem Konzern dermaßen lasche „Zielwerte“ eingeräumt, dass gar keine signifikanten Verbesserungen des Stickstoffausstoßes möglich sind. So wurde gestattet, das Abgasrückführungsystem und damit die Abgassenkung zu kalten Jahreszeiten systematisch abzuschalten („Theromofenster“): Nur bei Außentemperaturen zwischen +15 bis +33 Grad Celsius ist die Abgassenkung aktiv. In unseren Breitengraden bedeutet dies, dass sie mehr als das halbe Jahr ausgeschaltet bleibt. Auch die upgedateten Dieselautos stoßen viel zuviel Stickoxid aus. Ihnen drohen daher über kurz oder lang Fahrverbote in Deutschland. Bereits jetzt ist der Wert dieser Autos massiv gesunken.
Fazit: Während es sich der Konzern mit den Updates „richten“ will, haben die VW Käufer den „Scherm“ auf.
Im Buch gibt es auch nützliche Infos darüber, wie man sich – jetzt noch – rechtlich zur Wehr setzten kann und bisher keine rechtlichen Schritte ergriffen hat, weder individuell (mit einer Klage) noch mit Hilfe einer Sammelklage-Aktion.
„Die Fristen für Sammelklagen sind in Österreich zwar schon vorbei. Trotzdem gibt es noch Möglichkeiten, sich zu wehren“, fasst Peter Kolba zusammen. Zum Beispiel bei Autos, bei denen noch keine Verjährung eingetreten ist. Zum Beispiel bei größeren 3 Liter Autos, bei denen die Manipulationen in den USA erst im November 2015 und in Europa erst 2018 aufgeflogen sind. Hier kann man noch individuell klagen. Sinnvoll ist das nur, wenn man die Deckung einer Rechtsschutzversicherung hat.
Jedenfalls kann man sich als Privatbeteiligung den anhängigen strafrechtlichen Klagen anhängen – eröffnet möglicherweise doch noch Chancen, sollte aber nicht ohne Rechtshilfe gemacht werden.
In Deutschland wird es ab 1. November 2018 die neue Musterfeststellungsklage geben, an der sich auch Österreicher beteiligen können. Es gibt zwar keine 100 prozentige Garantie, dass man zugelassen. Man wäre aber an Bord, ohne Kosten und Risiken und könnte allenfalls von einem Vergleich profitieren.
Unabhängig davon eröffnen sich Chancen, falls Kartellverurteilungen anfallen und den Herstellern Kartellverstöße nachgewiesen werden sollten – was wir jetzt ja noch nicht wissen könnten. In diesem Fall wäre es möglich, europaweit vorzugehen.
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