Peter Kolba, dessen Buch im Mandelbaum-Verlag spätestens Anfang September erscheinen wird, gibt in seinem neuesten Newsletter nützliche Infos und einen interessanten Überblick über diverse Aktionen zugunsten von VW Geschädigten. Ich zitiere aus dem Newsletter (siehe: www.himko.at) des erfahrenen Peter Kolba, der jahrzehntelang im VKI höchst erfolgreich für den Konsumentenschutz tätig war:
Zitat Anfang
VW-Dieselgate
VW-Fahrzeughalter haben gegen die Vertragspartner (VW-Händler) Gewährleistungsansprüche (die ab 31.12.2017 verjähren) und Schadenersatzansprüche gegen VW (die in Ö Anfang September 2018 und in D zum 31.12.2018 verjähren). Folgende Plattformen bieten Hilfe an:
– VKI (gratis): www.verbraucherrecht.at
– COBIN (gratis): www.cobinclaims.at
– MyRight (35% Quote): www.myright.de
– VW-Verhandlung (29% Quote): www.vw-verhandlung.de
– Verbraucherrechte24 (29,75% Quote): www.diesel-schaden.de
Zitat Ende
Zu Cobin: Aus der gemeinnützigen Plattform für Konsumenten, Unternehmer und Anleger „Cobin“ ist Peter Kolba inzwischen ausgestiegen. Eine dreistellige Zahl an Autobesitzern haben sich bereits an Cobin gewendet, sagt mir Mag. Oliver Jaindl, der mittlerweile zum Vorsitzenden dieses gemein-nützigen Vereins aufgestiegen ist. Vor allem Unternehmer und Selbstständige wenden sich an Cobin, die der ausschließlich auf private Konsumenten fokussiete Verein für Konsumenteninformation (VKI) nicht nehmen darf.
Zu „myright.de“: in Deutschland hat myright schon eine zweite Sammelaktion gestartet, nachdem die erste Sammelaktion über 30.000 Unterstützer fand. Im Rahmen der Sammelaktion I wird im Herbst eine Klage eingebracht, Sammelaktion II soll Anfang 2018 in eine zweite Klage münden.
Zum VKI: die holländische VW CarClaim Stichting, die von 180.000 Betroffenen unterstützt wird, darunter via VKI 28.000 aus Österreich, hat bereits eine Klage gegen VW eingebracht, nachdem der VW Konzern über eineinhalb Jahre keine Reaktion gezeigt hatte.