Geklagt wird wegen Wertminderung. Dem VKI liegt ein Gutachten vor, das eine deutliche Wertminderung der betroffenen Fahrzeuge nachweist, auch Folgeschäden rund um das Softwareupdate sind wahrscheinlich, schreibt der VKI. Nachdem das Sozialministerium und die Bundesarbeitskammer den VKI mit Sammelklagen gegen VW beauftragt haben, hat der VKI nun den deutschen Prozessfinanzierer ROLAND ProzessFinanz AG an Bord geholt, der das Prozesskostenrisiko übernimmt. Die Geschädigten gehen also kein Prozessrisiko ein und sollen laut Bericht von Gerald Stoiber von den Salzburger Nachrichten (Ausgabe 20.April 2018, Seite 15) pro Auto 5.000 bis 6.000 Euro erhalten. Dabei geht man von einer Wertminderung von 20% aus.
Die Chancen stehen nicht schlecht: immerhin ermittelt auch die österreichischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen VW. In Deutschland und Österreich gibt es immer wieder vereinzelte Urteile zugunsten der Geschädigten. Und dass VW-Chef Müller nach einer fürstlichen Entlohnung abgesetzt wurde, deutet auch darauf hin, dass sich die strafrechtlichen Vorwürfe immer stärker materialisieren. (siehe Chronologie des VW-Skandals auf der VKI-Website)
Die Zeit drängt, denn am 18. September 2018 verjähren alle Ansprüche in Österreich. Da die rechtliche Basis für eine Sammelklage trotz Bemühung von Peter Kolba von der Liste Pilz kürzlich im Justizausschuss des Nationalrates von der ÖVP-FPÖ-Koalition abgeschmettert wurde, musste der VKI mit Hilfe von Rechtsanwälten eine Art Hilfskonstruktion entwickeln. Gemeinsam mit den Anwaltskanzleien Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH und Poduschka Anwaltsgesellschaft GmbH hat der VKI folgendes gemacht: die einzelnen Ansprüche werden gebündelt und österreichweit bei Gerichten eingebracht.
Zur Teilnahme an der VKI Sammelklage berechtigt sind alle privaten Verbraucher, die
- ein Fahrzeug der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit dem Dieselmotor vom Typ EA 189 erworben haben (Baujahre 2008 – 2015)
- die das Fahrzeug in Österreich vor dem 18.9.2015 gekauft haben, unabhängig davon, ob sie das Fahrzeug noch besitzen oder nach dem 18.9.2015 verkauft haben
- deren Fahrzeug in Österreich erstzugelassen und in Österreich übernommen wurde
Ausgeschlossen sind Leasingfahrzeuge mit aufrechtem Leasingvertrag und Firmenfahrzeuge.
Für die Teilnahme ist die vollständige Anmeldung im Online-Fragebogen auf https://verbraucherrecht.at/cms/vw und die Übermittlung von Unterlagen bis zum 20.5.2018 erforderlich.