Um bei der VKI Sammelklage mitzumachen, muss man einen Online-Fragebogen ausfüllen. Dieser verlangt von Leuten, die ihr Auto mittlerweile weiterverkauft haben, dass sie das Serviceheft hochladen. Genauer gesagt, sollen die ersten vier Seiten des Serviceheftes mitgeschickt werden.
Wer nun – so wie ich es tat – wahrheitsgemäß anklickt, dass man dieses Service-Heft nicht mehr hat, fällt aus der Online-Anmeldung heraus, d.h. man kann die Anmeldung nicht abschießen.
Was nun? Ich will jedenfalls mitmachen, und zwar so rasch als möglich. Daher greife ich zu einem Trick. Ich kreuze ein „JA“ an und lade eine leere Seite hoch. Somit darf ich mit der Anmeldung weitermachen.
Warum zum Teufel braucht der VKI mein Serviceheft, das ich – wie jede seriöse Verkäuferin – selbstverständlich an die Käuferin meines Tiguan weitergegeben habe? Das frage ich Mag. Ulrike Wolf vom VKI am Telefon. Die Antwort überzeugt mich: die Klage kann nur beim zuständigen Landesgericht eingereicht werden. 16 Landesgerichte gibt es in ganz Österreich. Welches Landesgericht zuständig ist, hängt vom Verkaufsort ab, nicht vom Wohnort des Käufers. Es kommt somit auf den genauen Standort des Händlers an, bei dem dieses Auto als Neuwagen gekauft wurde. Dieser Standort ist auf den ersten vier Seiten des Serviceheftes schwarz auf weiß dokumentiert.
Aha, ich verstehe. Und habe Glück. Ein kurzer Anruf bei meiner Käuferin genügt und sie schickt mir die gewünschten vier Seiten zu. Diese leite ich sofort dem VKI per Mail weiter: vw-sammelklage@vki.at.
Falls man den Käufer seines Wagens nicht mehr erreicht, wäre es noch möglich, den ersten Besitzer des Wagens ausfindig zu machen und ihn um eine eidesstattliche Erklärung zu bitten, bei welchem Händler er das Fahrzeug als Neuwagen erstanden hat. (Rein theoretisch könnte man ja auch den VW Händler darum bitten, aber auf deren Hilfe kann man in diesem Fall ja kaum bauen).
Sollte das Auto bei einem Händler im Ausland gekauft worden sein, hat man Pech und kann man bei der VKI Sammelklage leider nicht mitmachen. Dafür sind die heimischen Gerichte definitiv nicht zuständig.
Wie man sieht: es ist rechtlich mehr als umständlich, in Österreich eine Art Sammelklage durchzuführen. Anders als in Deutschland, wo die neue Regierung immerhin eine effiziente Sammelklagmöglichkeit auf die Reise geschickt hat, hat die gar nicht mehr so neue Regierung in Österreich darauf verzichtet und einen entsprechenden Verbesserungsvorschlag von Peter Kolba von der Liste Pilz abgelehnt.
Da in Deutschland die Fristen noch dazu erst am Ende des Jahres verfallen, lebt für VW Opfer in Deutschland die Chance, von einer effizienten Sammelklagmöglichkeit zu profitieren. Bei uns verjähren alle Firsten schon ab 18. September 2018. Wer bis dahin nicht hieb- und stichfest geklagt hat – egal ob über VKI, Cobin Claims oder mit Hilfe einer privaten Rechtschutzversicherung, schaut durch die Finger. Am 19. September ist alles zu spät.