Der Reihe nach. 43% der vom VKI befragten VW-Betroffenen, die das Update hinter sich hatten, meldeten Probleme mit ihren Fahrzeugen nach dem Update. VW-Generalimporteur Porsche Austria stritt negative Folgen nach dem Rückruf jedoch umgehend ab. Es gäbe nur wenige Ausnahmen „im Promillebereich“, räumte der Konzern ein.
Daraufhin nahm der VKI Porsche Austria beim Wort und riet allen Fahrzeug-Eigentümern und Leasingnehmern, sich von VW zusätzliche Garantien geben zu lassen – unabhängig davon, ob man dem Rückruf schon gefolgt ist oder nicht. Als Frist wurden 14 Tage eingeräumt. Die Vorlagen dafür stellt der VKI in Form von Musterbriefen zu Verfügung ( Musterbrief an Porsche Holding: https://verbraucherrecht.at/downloads/vw/Garantieerkl%C3%A4rung%20Generalimporteur.docx, Musterbrief an VW Wolfsburg ; https://verbraucherrecht.at/downloads/vw/Garantieerkl%C3%A4rung%20VW.docx). Ausfüllen und abschicken muss man die Briefe selber.
Diese umfassende Garantie-Erklärungen sind nicht zu verwechseln mit der „Bestätigung“, die man nach dem Update von der Werkstätte erhält. Diese „Bestätigung“ ist keine juristisch haltbare Garantie, sondern dokumentiert lediglich das Faktum, dass das Software-Update aufgespielt wurde. Eine rechtlich umfassende Garantie-Erklärung, wie sie der VKI vorschlägt, würde den VW-Opfern jedenfalls die Sicherheit bringen, dass ihnen durch die Umrüstung auch längerfristig keine Nachteile entstehen. Da VW nicht einmal der Fachwelt gegenüber offenlegen will, was genau beim Update im Motor passiert, sind solche Garantien die einzige Möglichkeit für Käufer, sich vor allfälligen negativen Folgen zu schützen.
Einen Tag nach der Empfehlung des VKI, am 17. November, habe ich die zwei Briefe eigenhändig zur Post gebracht und per „Einschrieben“ an die Porsche Holding und an VW Wolfsburg geschickt. Bis heute warte ich vergebens auf Antwort. Nicht einmal ignorieren scheint die Devise der VW Konzernherren. Oder täusche ich mich und kann auf ein Weihnachtswunder hoffen?