“Ich habe mit dem Bundesamt für Justiz nochmals abgeklärt, dass und wie sich ausländische Geschädigte der Klage in Deutschland anschließen können,” informiert Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). “Wir unterstützen nunmehr auch Autokäufer in Südtirol, soweit sie deutschsprachige Formulare ausfüllen können.”
Häufig wird der VSV, dessen Vorstand auch ich angehöre, mit der Frage konfronteirt, ob die Schadenersatzansprüche nicht bereits alle verjährt sind. Antwort: Die Forderungen der österreichischen Geschädigten sind kaum verjährt, die der deutschen und italienischen Geschädigten ganz sicher nicht.
Wieso? Hatte man uns nicht ständig erklärt, alle Fristen würden ab 18. September 2018 in Österreich verjährt sein?
Erstens: Die Verjährungsfrist in Österreich und Deutschland fängt drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger an zu laufen. “Ab Kenntnis von Schaden und Schädiger”. Der 18.9.2018, als die US-Umweltbehörde die Manipulationen des VW Konzerns in den USA publik machte, löste in Österreich noch kaum die Verjährung aus. “Erst bei der konkreten Einladung zum Software-Update konnten Kunden erkennen, dass auch ihr Fahrzeug betroffen war. Das war aber erst 2016 oder viel später”, ergänzt Kolba. Manche Fahrzeuge wurden gar erst 2018 zurückgerufen!
Zweitens: In Österreich endet die Frist auf den Tag genau – exakt nach drei Jahren. In Deutschlandhingegen gilt die sogenannte “Jahresendverjährung”: die Frist läuft nicht am Tag genau nach drei Jahren aus, sondern stets erst am Ende dieses Jahres (31.12. ) In Italien dauert die Verjährungsfrist sogar fünf Jahre.
“Der Verbraucherschutzverein hilft seinen Mitgliedern insbesondere dabei, auch das Vorbringen zur Verjährung rechtssicher zu gestalten,“ verspricht Kolba. “Für 30 Euro jährlichen Mitgliedsbeitrag ist man dabei.”
Zwei Schrittte sind zu tun, um an der VW-Aktion des VSV teilzunehmen:
- Beitritt als aoMitglied zum VSV über www.verbraucherschutzverein.at/Mitgliedschaft
- Eingabe der Fahrzeugdaten über www.klagen-ohne-risiko.at
Wasser auf den Mühlen aller VW Geschädigten ist das neueste Urteil des Oberlandesgerichts Wien, das in zweiter Instanz VW dazu verurteilt hatte, einen Golf zurückzukaufen. Obwohl dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, gibt es berechtigte Anlass zur Hoffnung.