VW: Nix mit „Deutschland first“?

  • Beitrags-Kategorie:Archiv / Dieselskandal
  • Lesedauer:4 min Lesezeit

„Deutschland first“ lautet also  die Devise von VW beim Vergleichsangebot, das alle nicht-deutschen Kläger der Musterfeststellungsklage ausgrenzt.  Gut möglich, dass die von VW brutal ausgebremsten Kunden aus Österreich und Südtirol  finanziell gleich oder sogar besser aussteigen! Allerdings müssen sie  VW individuell klagen, was mit Hilfe des Verbraucherschutzvereins auch risiko- und kostenfrei möglich ist. Der Vorteil:  sie können in Ruhe abwarten, ob das Höchstgericht im Mai verbraucherfreundlich urteilt. (Fortsetzung)

Die VW Anwälte in Braunschweig. Foto: VSV