Genau am 26. November 2018 hat das Bundesamt für Justiz die Anmeldung für diese sogenannte Musterfeststellungsklage der deutschen Bundesverbands Verbraucherzentralen gegen VW eröffnet. Zwei Monate lang haben Besitzer manipulierter Dieselfahrzeuge aus dem VW Konzern (Seat, Skoda, Audi, Volkswagen) nun Zeit, sich in die Liste einzutragen.
Erfahrene Verbraucherschützer wie Peter Kolba empfehlen, sich bis spätestens 31. Dezember 2018 anzumelden und nicht länger zuzuwarten. Als Grund nennt er ebenso wie Rechtsexperten in Deutschland ein möglicher Verfall der Ansprüche. „Nach deutschem Recht verjähren etwaige Ansprüche drei Jahre nach Ablauf jenes Jahres, in dem Schaden und Schädiger bekannt wurden.“ Da der VW Dieselskandal im September 2015 öffentlich gemacht wurde, verjähren Ansprüche mit Ende dieses Jahres. „Nach dem Neujahrskonzert 2019 kann es schon zu spät sein“, so Kolba.
Die Beteiligung an der neuen Musterfestellungsklage in Deutschland ist risiko- und kostenlos. Im Idealfall kommt es zu einem außergerichtlichen Vergleich mit dem Volkswagenkonzern und damit zu Zahlungen an alle, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben. Alle anderen gehen leer aus! Oder es gibt jahrelange Prozesse, deren Urteil dann für alle Gerichte bindend ist. Fällt das Urteil zugunsten der VW Geschädigten aus, müssen sie zwar eine eigene Klage einreichen, die sie dank dieses Urteiles dann gewinnen.
Wasser auf den Mühlen aller Geschädigten sind die aktuellen Berichte über bevorstehende Klagen gegen hohe ehemalige Manager aus dem VW-Konzern. So steht nach Berichten des Spiegel kommenden Frühjahr oder Sommer die Klage der Staatsanwaltschaft München II gegen den langjährigen Audi-Chef Rupert Stadler bevor. Stadler war bereits monatelang in U-Haft und ging gegen Kaution frei.