Das neue Rechtsverfahren in Deutschland tritt am 1.11.2018 tritt in Kraft und heißt Musterfeststellungsklage. Der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) hat bereits angekündigt, mit Unterstützung des ADAC am ersten Tag eine Musterfeststellungsklage gegen VW einbringen zu wollen. Bis 31.12.2018 haben auch die anderen Geschädigten Zeit, sich dieser Klage anzuschließen. So auch Geschädigte aus Österreich.
Wie geht das? Peter Kolba und ich haben in unserem neu erschienenen Buch „Diesel-Schäden. Wie Sie sich wehren!“ (My Morawa) dazu Tipps zusammengefasst. Der wichtigste Schritt: Man muss seine Ansprüche beim Bundesamt für Justiz anmelden, sobald die Musterfeststellungsklage öffentlich bekannt gemacht Diese Anmeldung ist kostenlos, man muss dabei keine Kostenrisiken übernehmen. Man braucht auch nicht über einen Rechtsanwalt vertreten sein und womöglich dafür Geld ausgeben. Trotzdem sollte sie so abgefasst sein, dass sie auf die richtigen rechtlichen Begründungen abzielt.
„Mitglieder des VSV bekommen von uns ab Anfang November die optimalen Mustereinlagen und Informationen, welche Schritte sie tun müssen“, kündigt Kolba an. So kann es wichtig sein, sich auf Schadenersatz aus Kartellverstoß zu berufen oder wegen gewerbsmäßigen Betrugs.
VSV-Mitglieder werden in einem Newsletter ständig über die wichtigsten Änderungen und Möglichkeiten informiert. Mit 30 Euro ist man dabei.
Auch in Zusammenhang mit strafrechtlichen Verfahren gegen VW bleibt der VSV wachsam. Für VW-Geschädigte kann es sinnvoll sein, sich als Privatbeteiligte beim strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen VW anzuschließen, das bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien anhängig ist. Der VSV empfiehlt, sich diesem Verfahren als Privatbeteiligter anzuschließen und bietet ebenfalls Anfang November Mustereingaben zum Privatbeteiligtenanschluss.
Ab sofort bietet der VSV bietet VW-Geschädigten in Österreich einen kostenlosen Newsletter an, der über den Fortgang der Aktionen gegen VW laufend informiert.