VW Dieselgate: Schaden beim Tanken

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Da sich VW über das Ausmaß der CO2 Manipulation ausschweigt, greife ich zu einem konstruierten Beispiel. Wenn ich extra ein sparsames Auto mit einem Normverbrauch von 6 Liter pro 100 km gekauft habe und nun stellt sich heraus, dass dieses Auto von vorne herein einen Normverbrauch von 8 Liter hatte,  wäre ich pro 100 gefahrene Kilometern um 2 Liter betrogen worden. Mit Hilfe des Kilometerstandes am Tacho könnte ich mir also locker ausrechnen, wie hoch mein Schaden ist. Bei 100.000 gefahrenen Kilometer könnte ich einen Mehrverbrauch von 2.000 Litern Treibstoff als Schadenersatz geltend machen. Bei den jetzigen Spritpreisen käme man auf rund 3.000 Euro pro Fall, multipliziert mit 800.000 wären wir bei 2,4 Milliarden Euro. Wie gesagt, das Beispiel ist übertrieben, das Problem aber real! (Bei dieser Betrachtungsweise spielt es keine Rolle, wieviel Sprit pro 100 km ich tatsächlich verfahre, sondern es geht hier rein um den Unterschied auf dem Prüfstand!)

Treibstoffverbrauch und CO2 Ausstoß hängen zusammen, je weniger Sprit-Verbrauch, desto weniger CO2 Ausstoß. Um die Konsumenten dazu zu motivieren, möglichst CO2 arme Autos zu kaufen, hat die EU seit Jahren den Autoverkäufern vorgeschrieben, den CO2 Ausstoß sichtbar zu machen, nicht nur im Typenschein, sondern bei allen Inseraten, Werbebroschüren, Foldern und auf den Autos im Verkaufsraum. Auch in den unzähligen Autotests der Motorjournalisten war die Angabe des CO2 Verbrauchs ein wichtiger Bestandteil, wenn es darum geht, Autos miteinander zu vergleichen. CO2 wurde somit zu einem entscheidenden Faktor für den Kauf eines Autos. Wenn sie nun herausstellt, dass mein Auto nicht, wie plakatiert, 158 g/km Co2 ausstößt, sondern 210 g/km, bin ich ganz offensichtlich in die Irre geführt worden. Auch das ist nur ein konstruiertes Beispiel, da das Ausmaß der Manipulationen ja nicht bekannt ist. In diesem Fall tun sich alle Konsumentenschützer der Welt sehr leicht, irreführende Werbung zu beweisen, viel leichter jedenfalls als bei den Stickoxiden, den Politiker, Öffentlichkeit und Industrie nicht so prominent im Fokus hatten.

Viel kniffeliger wird es bei der Besteuerung.  In Deutschland hängt vom  CO2 Ausstoß  ab, wie viel jedes Jahr an Kraftfahrzeugsteuer (Kfz) zu zahlen ist. In Österreich hingegen spielt der CO2 Ausstoß bei der jährlich zu zahlenden motorbezogenen Versicherungssteuer gar keine Rolle, sondern nur die Motorleistung.

In Österreich ist der CO2 Ausstoß aber wichtig für die Normverbrauchsabgabe (NoVA), die einmal im Autoleben zu zahlen ist und die es in Deutschland gar nicht gibt. Diese NoVA wurde in den letzten Jahren oft geändert, zuletzt im Frühjahr 2014. Dreh- und Angelpunkt ist aber immer der im Typenschein angegebene CO2 Verbrauch. Bei einem Diesel-Pkw, der netto (ohne Steuern) 15.000 Euro kostet und einen CO2 Ausstoß von 150 g/km aufweist sind derzeit 1450 Euro NoVA zu berappen. Wenn dieser Co2 Verbrauch manipuliert war und ohne Manipulation 160 g/km CO2 ausmachen würde, wären 1750 Euro an NoVA zu zahlen. Für die Überweisung (Abführen) der NovA ist in Österreich der Händler zuständig. Sollte es in Österreich im Zuge der CO2 Manipulationen zu einer Nachforderung des Staates kommen, müssten also die Händler diese Differenz (in diesem Fall 300 Euro) zahlen. „Picken“ bleiben auf einer höheren NoVA aber alle Käufer, die ihr Fahrzeug selbst importiert und daher auch die NoVA selbst entrichtet haben. Das haben immer mehr Privatpersonen und Firmen gemacht, um günstigere Autopreise im Ausland auszunützen. Jetzt hätten sie den berühmten „Scherm“ auf. Nicht nur das: Ich wünsche den Beamten im Finanzministerium  viel Spaß damit, die diversen komplizierten NoVA-Formeln der letzten Jahren nachzurechnen, von denen keine auf einen Bierdeckel passt.

Während in Deutschland schon ein Gesetz in Ausarbeitung ist, das laut Verkehrsminister Dobrindt bei rückwirkenden Steuernachforderungen „nicht der Kunde zahlen soll, sondern VW“, ist von den zuständigen Ministerien in Österreich noch nichts zu hören.