Die Bescheinigung trägt das Logo von VW und ist zweitgeteilt. Im ersten Teil bestätigt die VW-Partnerwerkstatt, dass „die Rückrufaktion 23R7 ordnungsgemäß durchgeführt wurde“. Mit Firmenstempel und Unterschrift des Serviceberaters.
Der zweite Teil trägt als Überschrift: „Hinweis“. Die Volkswagen AG bescheinigt, „dass Ihr Fahrzeug nach der Durchführung der Rückrufaktion vollumfänglich den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht“. VW habe mit dem Rückruf „die Nebenbestimmungen“ erfüllt, die ihm das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) per Bescheid auf erlegt hatte.
Weiter heißt es wörtlich: „Die Volkswagen AG sichert Ihnen ferner zu, dass mit der Umsetzung der Maßnahme hinsichtlich Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Motorleistung und Drehmoment sowie Geräuschemissionen keine Verschlechterungen verbunden sind und alle typengenehmigungsrelevanten Fahrzeugwerte unverändert Bestand haben“
Abschließend nennt VW die Diesel-Hotline 0662-4681-3500, für den Fall, dass Kunden Fragen haben.
Wie ist diese „Bescheinigung“ rechtlich zu bewerten? Hausverstand und erste Recherchen bei versierten Juristen zeigen: sie ist mit Sicherheit keine rechtlich hieb- und stichfeste Garantie, bietet aber ein Anhaltspunkt für Schadenersatz, falls die aufgelisteten Versprechungen doch nicht eingehalten würden. Genauere Analysen werden noch zeigen, ob es eine reine Beruhigungspille oder eine tatsächliche Hilfe für die betrogenen Käufer ist.
Was hat den Konzern zum Einlenken bewegt? Dass er jetzt auch seinen Kunden gegenüber genau das bestätigt, wozu er sich bereits gegenüber dem deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verpflichtet hat? Es geschah auf Druck der EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung, Vera Jourova, teilt mit der Pressesprecher von Porsche Austria, Richard Mieling im Gespräch mir mit. Diese hatte erst vor kurzem in einem Brief an die deutsche Tageszeitung „Die Welt“ den Volkswagenkonzern kritisiert und ein größeres Entgegenkommen gegenüber europäischen Kunden gefordert. Der Aktionsplan von VW solle den Konsumenten weitere Vorteile anbieten, hatte sie gefordert. Ob ihr diese Bescheinigung nun reicht?
Für mich ist sie nur eine halbe Sache. Schade, dass VW die Verringerung der tatsächlichen NOX-Emissionen durch das Update nicht bestätigen wollte. Zur Erinnerung: Nach monatelangen Drängen habe ich in einer Telefonkonferenz mit Wolfsburg im August erfahren, dass mein Tiguan auf der Straße das Drei- bis Vierfache (540 bis 720 mg) des erlaubten Grenzwertes (180 mg) ausstößt, also bis zu sechsmal mehr als im Zulassungsschein (119,8 mg) steht. Am Telefon hatten die VW Techniker gemeint, dass der NOX-Ausstoß nach dem Update um bis zu 40 % sinken werde. Hätte mir VW das nun schriftlich bestätigt, wäre ich mit meinem Tiguan, den ich als bequemes, sicheres und angenehmes Auto außerordentlich schätze, sehr gerne weitergefahren. So aber werde ich mir einen Verkauf ernstlich überlegen müssen: ich hatte, und habe und werde auch in Zukunft kein Interesse daran haben, gesundheitsgefährdende NOX-Emissionen in die Luft zu jagen – ohne Not.