Warum ist die deutsche Musterfeststellungsklage am ehesten erfolgversprechend? Der erfahrene Konsumentenschützer Kolba zählt vier Gründe auf:
Erstens weil sich weit über 400.000 daran bisher beteiligt haben, darunter über 1.000 Österreich und Südtiroler mit Hilfe des VSV. Diese Zahl schon einige Monate alt, sodass es mittlerweile garantiert viel viel mehr sind.
Zweitens hat die Musterfeststellungsklage eine Anti-Verjährungsklausel. Für alle, die mitmachen, wird die Verjährung breits seit 1.11.2018 gestoppt, auch für jene, die sich erst jetzt anmelden. Laut deutschem Gesetz wird die Verjährung sofort ab dem Tag unterbrochen, an dem die Musterfeststellungsklage eingebracht wurde und das ist der 1.11.2018.
Drittens ist die Tür zur Musterfeststellungsklage noch sperrangelweit offen. „Bis zum ersten Verhandlungstermin kann man sich eintragen. Noch wurde kein Verhandlungstermin fixiert, also geht es noch“, erklärt Kolba, der die Situation täglich checkt.
Viertens ist eine Beteiligung an der Musterfeststellungsklage absolut risiko- und kostenlos. Man kann sich selbst eintragen, ohne Hilfe von Anwälten. Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann sich beim VSV als Mitglied (für einen Mitgliedsbeitrag von 30 Euro im Jahr) eintragen und bekommt Hilfe beim rechtlich korrekten Einbringen seiner Klage.
Selbstverständlich können VW Geschädigte sich als Privatbeteiligte an Strafverfahren gegen VW anhängen, so wie der Finanzprokurator der Republik für die Polizeiautos des Bundes. Die Rechtsanwälte Benedikt Wallner und Eric Breiteneder bieten derzeit so einen Anschluss für 79 Euro auch an. Allerdings ist der Weg zum Schadenersatz mit etlichen rechtlichen Stolpersteinen gepflastert. Erst nach einer strafrechtlichen Verurteilung kann es eine Lösung für Privatbeteiligte geben. Voraussetzung ist, dass der gesamte VW Konzern verdonnert wird und nicht nur einzelne Personen, wie Ex-Chef Martin Winterkorn. Dieser hat seine Schäfchen bereits seit August 2015 ins Trockene gebracht, wie Peter Kolba und ich in unserem Buch „Diesel-Schäden. Wie Sie sich zur Wehr setzten können!“ (MyMorawa) beschrieben haben. Daher ist es wesentlich, dass in Österreich nach dem Verbandshaftungsgesetz geklagt wird.
Theoretisch möglich ist es auch, individuell zu klage. „Das hat nur einen Sinn, sofern eine Rechtschutzversicherung dafür eine Deckungserklärung abgibt und der eigene Anspruch noch nicht verjährt ist“, erklärt Kolba.
Keinesfalls mehr möglich ist es, sich an der Sammelklage des VKI oder an den Musterklagen von Cobin Claims zu beteiligen bzw. sich über Cobin Claims oder VKI noch als Privatbeteiligte anzumelden. Deren Aktionen sind geschlossen.