VSV: Zwei Wege zur Gerechtigkeit

  • Beitrags-Kategorie:Archiv / Wirtschaft
  • Lesedauer:3 min Lesezeit

Während in Österreich die Sammelklagen des VKI gegen VW momentan am Abstellgleis sind, weil beim Europäischen Gerichtshof erst geklärt werden muss, ob man in Österreich überhaupt gegen den deutsche Autohersteller VW klagen darf, geht das deutsche Mammut-Sammelverfahren mit 463.000 Beteiligten am 18. November 2019 in Braunschweig weiter.

Obwohl auch in Deutschland damit zu rechnen ist, dass VW das Verfahren zeitlich hinauszögern möchte, wird diese bisher größte Sammelklage in Deutschland  befeuert durch die jüngsten Urteile deutscher Landgerichte und Oberlandesgerichte gegen VW, Audi und Daimler zugunsten der Auto-Besitzer.

Immer öfter sehen deutsche Richter durch den Einbau illegaler Abschalteinrichtungen „eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“ gegeben, sodass den Käufern allein schon deswegen eine Entschädigung zusteht. „Deutsche Richter fragen nicht mehr lange danach, ob ein Auto aus Umweltgründen gekauft wurde oder nicht, sondern sehen durch die Abschalteinrichtungen von vornherein einen Sachmangel gegeben, der durch die Software-Updates nicht behoben wurde“, erklärt Dr. Kolba. Auch ob das Update Folgewirkungen hat oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Laut Berichten deutscher Anwälte kommt es daher vermehrt auch zu verbrauchergünstigen Vergleichen .

Beschleunigt wird die Musterfeststellungsklage zusätzlich noch durch zwei Revisionsverfahren, die beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig sind. Eines durch den 7. Senat des OLG Braunschweig und das andere durch Urteile der Oberlandesgerichte Köln, Karlsruhe, Koblenz, Hamm, Oldenburg und Stuttgart. Diese OLG haben den Klägern Recht gegeben, weil sie vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und ihnen daher Schadenersatz zusteht. Meistens (nicht überall) wird ein Nutzungsentgelt für die gefahrenen Km abgezogen, dafür aber (nicht immer) 4 % Deliktzinsen pro Jahr gezahlt (zwischen Zahlung des Kaufpreises und Urteil), sodass die erfolgreichen Kläger, vor allem die mit weniger gefahrenen Km, gut aussteigen.

Bereits am ersten Verhandlungstag der Musterfeststellungsklage am 30. September 2019 hatte der Richter festgestellt, dass die Urteile anderer Gerichte berücksichtigt würden.

Diese verbraucherfreundlichen Urteile deutscher Gerichte, hat den Verbraucherschutzverein (VSV) zu einem ungewöhnlichen Schritt bewogen: es werden Einzelklagen österreichischer VW-Opfer vor deutschen Gerichten  vermittelt. Mit Hilfe des Prozessfinanzierers myright sind 250 Einzelklagen österreichischer Autokäufer möglich: völlig kosten- und risikolos! Wegen guter Erfolgsaussichten werden in einem ersten Schritt vor allem Audi-Besitzer vermittelt: über die Website www.klagen-ohne-risiko.at kann man einsteigen bzw. auch testen, ob man überhaupt betroffen ist.

Durch die Entwicklungen in den letzten Wochen ist der Kreis möglicher Kläger auch noch größer geworden. Gute Chancen tun sich vor allem für größere Audis – 3 Liter, 4,2 Liter (A6, A7, A8, Q7) – auf, aber auch für  Porsches (Cayenne, Macan) und VW Touaregs, bei denen noch keine Verjährung droht.

Kolba: „Es ist immer gleich: Die Abschalteinrichtungen sind nach EU-Recht illegal, die Fahrzeuge haben