Schon bisher hatte der VSV 600 Klagen österreichischer Auto Besitzer in Deutschland eingebracht, von denen 20 bislangmit einem positiven Urteil für die Kläger endeten. Diese Klagen betragen ausschließlich VW und Audis mit dem Betrugsmotor EA 189, die im September 2015 wegen illegaler Abschalteinrichtungen aufgeflogen sind.
Neu ermöglicht werden nun Klagen gegen Mercedes, VW-Nachfolgemodelle und größere Audis.
Bei Mercedes wurden in Österreich bereits 98.000 Autos wegen illegaler Abschalteinrichtung zurückgerufen, zuletzt erst im November. Das Besondere: Alle zurückgerufenen Modelle können eingeklagt werden und nicht nur die wenigen Mercedes-Modelle, die von der neuen deutschen Musterfeststellungsklage erfasst sind. Wichtig: auch leichte Nutzfahrzeuge wie Sprinter, Tourer und Vito können eingeklagt werden ebenso wie Modelle der C-, E- und S-Klasse.
Bei VW geht es nun auch um 1,6 oder 2 Liter Autos mit dem EA 288 Motor, das ist der Nachfolgemotor des EA 189. Insgesamt 71.000 Modelle sind in Österreich bereits zurückgerufen worden. Im Wesentlichen geht es hier um Massenfahrzeuge wie Golf, Tiguans, die bis Mai 2016 produziert und in den Monaten danach verkauft wurden. Lange hat VW abgestritten, dass auch in diese Nachfolgemodelle noch illegale Abschalteinrichtungen eingebaut worden waren. Inzwischen haben mehrere Oberlandesgerichte in Deutschland VW deswegen verurteilt.
Bei den Audis geht es um die größeren Autos der 3 Liter Klasse, also um A4 bis A8 sowie um Q5 bis Q7. Von ihnen wurden in Österreich 28.000 Stück zurückgerufen.
Neue Perspektiven tun sich im kommenden Jahr auch Autobesitzer des Betrugsmotors EA 189 in Deutschland auf. Laut Verbraucherschutzverein ist für Februar 2022 das Einlangen eines Gutachtens beim Landgericht Braunschweig zu erwarten, aus dem hervorgeht, dass österreichisches Recht zur Anwendung kommt, auch wenn die Verfahren in Deutschland abgewickelt werden. Nach österreichischem Recht verjähren Schäden erst nach 30 Jahren, was neue Perspektiven für alle eröffnet, die bisher noch keine rechtlichen Schritte gemacht haben.
„Wenn dieses Gutachten vorliegt, gehen wir davon aus, dass wir die Verfahren zum Motor EA 189 – auch wenn die Kenntnis vom Schaden mehr als drei Jahre zurückliegt – gewinnen werden,“ gibt sich Peter Kolba, Obmann des VSV, hoffnungsfroh. Nach
Zurück zu den neuen Klagsmöglichkeiten gegen Mercedes, VW-Nachfolgemodelle und große Audis, die der VSV seinen Mitgliedern .Die Verfahren werden von Prozessfinanzierern unterstützt, sodass Fahrzeuginhaber risikolos klagen können. Sie müssen aber eine Erfolgsprovision von – je nach Fall – 25 – 35 Prozent des Erlöses an den Finanzierer abgeben.
Der VSV bietet diese Hilfestellung nur Mitgliedern des VSV an. Das können Verbraucher, EPUs und KMUs sein. Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den VSV ist moderat: 35 Euro für Verbraucher, 65 Euro für EPUs und 110 Euro für KMUs. Darüberhinaus fallen für Kläger keine weiteren Kosten an.
Interessenten finden weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung auf www.verbraucherschutzverein.eu.
„Der Dieselbetrug hat vielen Menschen Gesundheitsschäden zugefügt. So etwas darf sich nie wiederholen. Je mehr Schadenersatz gegen die Hersteller durchgesetzt werden kann, desto eher werden diese sich künftig an gesetzliche Regelungen halten,“ beschreibt Kolba das Ziel der Aktion.