Dürfen Behörden in Krisenkommunikationen lügen, sofern sie vage bleiben?
In Österreich dürfen Behörden in Krisenkommunikation offensichtlich falsch informieren, sofern sie dabei vage und vorsichtig formulieren. Zu diesem Schluss gelangt man unweigerlich bei näherer Betrachtung der OGH Urteile über die Krisenkommunikation rund um Ischgl. Salopp formuliert, lautet die Botschaft des OGH an die Behörden und ihren Krisenkommunikationen: solange ihr unpräzise bleibt, seid ihr rechtlich aus dem Schneider, selbst wenn ihr nachweislich die Unwahrheit behauptet. Konkret geht es um die Presseinformation des Landes Tirol am 5. März 2020 über die covid-erkrankten…