Kolba: Wiko jetzt auch in Österreich klagen

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Die deutsche Staatsanwaltschaft in Braunschweig hat Ex-VW-Chef Winterkorn nun geklagt: drei  Jahre und sieben Monate nach Platzen des VW Skandals!  Ob er verurteilt wird, ist noch offen. Warum er geklagt wurde, ist längst bekannt. Man kann es in dem Buch von Jack Ewing („Wachstum über alles. Der VW-Skandal, Dromer, 2017) und im Buch von Peter Kolba und mir, Lydia Ninz, nachlesen („Diesel-Schäden. Wie Sie sich zur Wehr setzten könnten!“, MyMorawa), das im August 2018 erschienen ist. Auch in der ARTE/ZDF Doku „Die Macht und ihr Preis. Die Akte Volkswagen“ (23.7.2018) konnte man  sehen und in der Anklageschrift der US-Strafbehörde gegen Winterkorn und weitere fünf Manager vom  14. März 2018 nachlesen, worum es geht.

Blenden wir zurück in den Mai 2014: In diesem Monat hatte der Umweltverband ICCT eine Straßenstudie von US-Studenten publiziert, wonach ein VW Jetta das 35-Fache und ein VW-Passat das 30-Fache des erlaubten Abgases (Stickstoffoxid) ausstießen. Winterkorn wurde konzernintern davon informiert, per „Wiko“-Post.

Wörtliches Zitat aus der US-Anklageschrift Seite 11, Punkt 50:

„Am oder ungefähr am 23. Mai 2014 übermittelte eine VW Führungskraft WINTERKORN eine von GOTTWEIS verfasste Notiz zur ICCT-Studie. In der maßgeblichen Passage heißtt es in der Notiz: „Eine fundierte Erklärung über die dramatisch erhöhten NOx Emissionen kann den Behörden nicht gegeben werden. Es ist zu vermuten, dass die Behörden die VW Systeme darauf untersuchen werden, ob Volkswagen eine Testerkennung in die Motorsteuergerte- Software implementiert hat (sogenanntes defeat device) und bei einem erkannten „Rollentest“ eine andere Regenerations- bzw. Dosierungsstrategie fährt als im realen Betrieb.“

Spätestens seit Ende Mai 2014 wusste Ex-Chef Winterkorn also von den Abgasmanipulationen in den USA – 16 Monate vor dem Platzen des VW Skandals im September 2015!

„Statt diese Machenschaften zu beenden und das Fehlverhalten einzugestehen, habe Winterkorn gemeinsam mit anderen führenden VW-Managern beschlossen, die Manipulationen fortzusetzen und die Behörden weiter zu täuschen“ (Zitat Kolba/Ninz, Seite18). Doch die US-Umweltbehörde CARB ließ nicht locker, genervt von den „unsinnigen und oft herablassenden Antworten der Wolfsburger“ (ebenda).

„In einer Telefonkonferenz am 1 Oktober 2014 konnte Volkswagen die Behörde nicht mehr länger gängeln und kündigte einen freiwilligen Rückruf an, um den Stickstoffoxid-Ausstoß zu senken. Was sich danach in den USA abspielte, sollten wir in Europa sehr genau betrachten. Der Rückruf von 280.000 Diesel-Autos der Marken Audi und Volkswagen startete im Dezember 2014 und zog sich monatelang hin. Die Kunden wurden über eine „Emissions Service Aktion“ informiert und bei der Begründung glatt angelogen“ (Kolba/Ninz, Seite 19, Erwing Seitee 243)

Dieses undurchsichtige Software-Update wurde auch noch dazu genutzt, die Schummel-Software zu optimieren. „Weil die Autos auf der Straße nicht blitzartig in den Schmutzmodus umschalteten, verstopften sich die Partikelfilter rascher und mussten vorzeitig gewechselt werden – eine teure Angelegenheit. Die Lösung: Eine neue Lenkwinkel-Erkennung wurde in die Schummel-Software eingebaut, sodass die Autos noch präsziser wissen, ob sie im Labor oder auf der Straße fahren und umso rascher in den jeweiligen Modus wechseln.“ (Kolba/Ninz, Seite 19, ZDF/ARTE)

 

Die Vorwürfe (schweren Betrug, Untreue, Dokumentenfälschung) sind schon lange bekannt. Fragt sich nur, wieso die deutschen Behörden so endlos lange gebraucht haben, um gegen Winterkorn und Co Anklage endlich zu erheben.

 

Wer als betrogenes Opfer bisher keine rechtlichen Schritte gegen den Konzern unternommen hat, kann sie der deutschen Musterfestellungsklage anschließen. Kosten- und risikolos. Sie steht allen Geschädigten offen, auch jenen aus Österreich und Südtirol. Der Vorteil: wer sich an ihr beteiligt, muss keine Verjährung seiner Ansprüche gegen VW befürchten. Denn das Mitmachen bei dieser Klage bewirkt, dass mit dem Einbringen der Klage im November 2018 alle Verjährungsfristen gestoppt wurden  – auch jene, die sich erst jetzt dieser Klage anschließen. Ewig Zeit bleibt nicht. Sobald die erste Verhandlung durchgeführt wird, kann man sich nicht mehr beteiligen.