Wozu braucht es überhaupt eine „Sammelklage neu“, wo wir ja schon eine haben? Antwort Peter Kolba: „Weil die jetzige Sammelklage viel zu kompliziert und schwerfällig ist, grade wenn die Schuldigen im Ausland sitzen, was immer öfter passiert“
Und was für Vorteile bringt Ihre „Sammelklage neu“, die Sie juristisch mit dem Monster-Namen „Verbandsmuster-Feststellungsklage“ bezeichnen?
Peter Kolba: „Einer klagt für alle. Und zwar ein professioneller Verbrauchverband, die zum Beispiel der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Er kann die Klage direkt in Österreich einbringen. Alle wichtigen gemeinsamen Rechts- und Sachfragen werden in einem einzigen Verfahren geklärt – für alle Geschädigten, ohne dass jeder einzelne, jede einzelne, selber aktiv werden muss.“
Und dann? Peter Kolba: „Das Schöne ist: Sobald diese Klage eingereicht ist, stoppen sofort für alle österreichischen Geschädigten die Verjährungsfristen solange, bis diese rechtlichen Fragen geklärt sind.Dann hat man in Ruhe Zeit, einen Vergleich auszuhandeln, ohne dass inzwischen alle Fristen auslaufen.“
Okay, wie geht’s weiter? Peter Kolba:“ Einigt sich man auf einen Schadenersatz, gilt dieser für alle Geschädigten – ganz automatisch. Und wem das doch nicht passt, kann ihn auch ablehnen. Man hat die Möglichkeit innerhalb einer bestimmten Zeit aus dem Vergleich auszutreten“
Spannend wird es im Justizausschuss allemal: bisher hat vor allem die ÖVP, zu der zuständige Justizminister Josef Moser zählt, eine derartige konsumentenfreundliche Reform der Sammelklage abgelehnt. Die SPÖ hat eine andere Art der Reform eingereicht. Und von der FPÖ weiß man nur, dass Sozialministerin Hartinger-Klein den VKI aufgefordert hat, auf Basis der alten Sammelklage zu klagen.