Das Handelsblatt hat einige Bescheide der deutschen Zulassungsbehörde – dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – veröffentlicht, darunter jenen für manipulierte VW Autos der Euro-Klasse 5, aber auch für modernere und größere Audis und Touareg. Diese Bescheide haben es in sich! Mit ihrer Hilfe konnte sich ein VW-Sharan-Besitzer in einer Klage gegen VW erfolgreich durchsetzten. Das Oberlandesgericht Koblenz befand (am 12 Juni 2019) aufgrund eines KBA-Bescheids, dass VW vorsätzlich und sittenwidrig seinen Kunden geschädigt habe. Aus dem KBA-Bescheid geht nach Ansicht des OLG eindeutig hervor, dass der Konzern in Dieselautos des Motorentyps EA 189 unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut hatte. Es handelt sich dabei um 8,5 Millionen Dieselauto der Marken VW, Audi, Skoda und Seat, die zwischen 2010 und 2015 in Europa verkauft worden sind (Euroklasse Euro 5), davon rund 400.000 allein ein Österreich. Alles was VW gegen diesen Bescheid vorgebracht hat, ist nach Ansicht des OLG unerheblich.
Schaut man sich den Bescheid für EA 189 Motoren für 2 Liter-Motoren näher an, der (wie einige andere) von der Website des Handelsblattes heruntergeladen werden kann, der aber teilweise eingeschwärzt ist, ergeben sich folgende Fakten, die VW-Klägern viel Mut einimpfen können.
Wichtig festzuhalten: In diesem zitieren Bescheid geht es um Dieselautos der Klasse Euro 5, die eine Abgasreinigungsanlage – abgekürzt AGR – eingebaut haben (noch keine AdBlue-Einspritzung wie bei Euro 6 Autos mit höherer Motorleistung). Darunter fallen die meisten aller 8,5 Millionen betroffenen Schummelautos des Konzerns in Europa. Durch die Zuschaltung dieser AGR Anlage soll das im Motor entstandene Stickstoffoxid verringert werden. Doch VW hatte diese –technisch eher primitive – AGR stets nur zugeschaltet, solange das Fahrzeug auf dem Prüfstand stand. Auf der Straße wurde die AGR entweder komplett oder zeitweise (z.B. im Winter) weggeschaltet, sodass die gesundheitsschädigenden Stickstoffoxide in voller Wucht in die Luft geschleudert wurden. Genauer beschrieben ist der Vorgang im Buch Peter Kolba/Lydia Ninz: Diesel-Schäden. Wie Sie sich zur Wehr setzten können! (MyMorawa)
Nun geht aus dem amtlichen Bescheid des KBA klar hervor, dass ein solches Abschalten des AGR-Systems im Straßenverkehr unzulässig ist und es sich also um eine illegale Abschalteinrichtung handelt. Dieser Bescheid zertrümmert die Behauptung von VW, dass diese Abschalteinrichtung nur in den USA und Kanada illegal sei, nicht jedoch in Europa.
Das KBA lässt auch eine weitere beliebte Ausrede der Autobauer nicht gelten, nämlich dass solche Abschalteinrichtungen notwendig wären, um Bauteile des Motors zu schützen. Dadurch sei das Wegschalten der AGR jedenfalls nicht zu rechtfertigen, meint das KBA in diesem Bescheid.
Das KBA hält in diesem Bescheid auch in aller Deutlichkeit fest, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte sowohl auf dem Prüfstand als auch im Verkehr eingehalten werden müssen! Die deutsche Zulassungsbehörde akzeptiert also nicht die eigenwillige Gesetzes-Interpretation von VW und Co., die Grenzwerte seien stets nur im Labor einzuhalten und nicht auch auf der Straße.
Das KBA hält laut Bescheid zwar ein Software-Update für eine geeignete Maßnahme, allerdings nur, wenn dabei die illegale Abschalteinrichtung entfernt u n d danach auch die Grenzwerte auf der Straße eingehalten werden können. Letzteres ist aber nicht der Fall, wie zahlreiche empirische Tests des deutschen Ingenieur-Doyen Dr. Axel Friedrich (Deutsche Umwelthilfe) beweisen.
Nicht nur die Journalisten des Handelsblatts stellen sich die Frage: Warum wurden diese Behörden-Bescheide bisher geheim gehalten? Warum wurden die Geschädigten nicht richtig informiert? Warum sind die Gerichte bisher nicht einmal auf die Idee gekommen, sie amtlich anzufordern?
Höchste Zeit, dass das jetzt geschieht.