„Hammer-Urteil“ in Kiel

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Das ´jüngste „Hammer-Urteil“ aus Kiel zugunsten eines VW-Klägers ist Wasser auf den Mühlen des österreichischen Verbraucherschutzvereins (VSV), der es in einer einmaligen Aktion 250 österreichischen Audi-Fahrern ermöglicht, ganz ohne Kosten und Risiko in Deutschland zu klagen. Die Richter am Landgericht haben VW wegen Betrugs und vorsätzlicher Schädigung dazu verurteilt, den Mandanten der Gansel-Rechtsanwälte den Kaufpreis zurückzuerstatten – ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer! Darüber hinaus erhält er 4 % Zinsen seit Kaufpreiszahlung – also mehr, als er ursprünglich gezahlt hat. Was das Urteil für alle anderen Geschädigten im Dieselskandal bedeutet, lesen Sie weiter. (Fortsetzung) 

Dr. Alexander Klauser, Dr. Peter Kolba, Mag. Lydia Ninz