Die von der Liste Pilz vorgeschlagene “Sammelklage neu” heißt in juristischem Fachchinesich „Verbandsmuster-Feststellungsklage“. Der erfahrene Konsumentenschützer Peter Kolba hat sich die Regelung in den Niederlanden zum Vorbild genommen, wo knapp 200.000 VW Betroffene auf Schadenersatz hoffen dürfen und wo die Fristen nicht schon ab 18. September verfallen.
Wie funktioniert die Sammelklage neu? Einer klagt für alle Betroffenen. Und zwar ein professioneller Verbrauchverband, die zum Beispiel der Verein für Konsumenteninformation (VKI) oder auch Cobin Claims. Der VKI kann etwa die Klage direkt in Österreich einbringen, beim Handelsgericht. Alle wichtigen gemeinsamen Rechts- und Sachfragen werden in einem einzigen Verfahren geklärt – für alle Geschädigten, ohne dass jeder einzelne, jede einzelne, selber aktiv werden muss.
Der Vorteil: Allein schon durch das Einreichen diese Klage, wird sofort für alle österreichischen Geschädigten die Verjährungsfristen unterbrochen. Sie werden solange gestoppt, bis diese rechtlichen Fragen gerichtlich geklärt sind.Dann hat man in Ruhe Zeit, einen Vergleich auszuhandeln, ohne dass inzwischen alle Fristen auslaufen. Für das beklagte Unternehmen ergibt es somit keinen Sinn mehr, Zeit zu schinden und das Verfahren in die Länge zu ziehen. Je schneller die Sache weg vom Tisch ist, desto besser auch für das beklagte Unternehmen.
Einigt sich man auf einen Schadenersatz, gilt dieser für alle Geschädigten – ganz automatisch. Und wenn es einigen Geschädigten dann och nicht passt, können sie den erzielten Vergleich auch ablehnen. Sie haben Man die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Zeit den Vergleich abzulehnen und ihr Glück auf eigene Faust zu versuchen.