Bei der Sammelklage aktuell (nach österreichischem Recht) müssen die Geschädigten ihre Ansprüche an einen Konsumentenschutzverband abtreten, z.B. an den Verein für Konsumenteninformation (VKI). Wenn sie viele melden, ergibt das eine hohe Schadenssumme, die der VKI nicht aus eigenem tragen kann. Er holt sich daher einen Prozessfinanzierer zur Seite, der das Risiko übernimmt.
Geht der Prozess verloren, muss der Prozessfinanzierer alles zahlen. Gewinnt der VKI den Prozess, so bekommt der Prozessfinanzierer zwischen 30 und 35% der Gelder, die der Beklagte an die Geschädigten zahlen muss.
Zwei große Nachteile: die Geschädigten müssen selbst aktiv werden, sich beim VKI melden und ihm ihre Ansprüche abtreten. Bis genug Geschädigte gesammelt sind, können Monate vergehen, wie die Erfahrungen in Vergangenheit gezeigt haben.
Wer als Geschädigte nichts tut, schaut auch bei einem Vergleich durch die Finger. Nur wer selbst aktiv wird, hat überhaupt Chancen auf Entschädigung.