Es gibt praktisch drei verschiedene rechtliche Möglichkeiten vorzugehen, je nachdem, wann und von wem man das Auto gekauft hat oder gerade kauft.
1. Bestellt und noch nicht geliefert
Wer dabei ist, sich ein Auto zu kaufen, hat die besten Chancen, den Kauf des Fahrzeugs noch zu stoppen, sofern sich herausstellt, dass bei diesem Fahrzeugtyp manipuliert wurde. Möglich wäre es auch, sich einen nachträglichen Preisnachlass zu holen. Ob das bestellt Auto von der Manipulation betroffen ist, ist genau zu prüfen. Denn alle seit 1. September 2014 neu typisierten und seit 1. September 2015 neu zugelassenen Pkw müssen ja schon der Norm „Euro 6“ entsprechen. Und alle „Euro 6“ Fahrzeuge sollen ja keine Manipulationssoftware eingebaut haben. Nach den bisherigen Angaben von VW – muss man einschränkend hinzufügen. In Deutschland empfiehlt der Autofahrerclub ADAC Autokäufern, vorsichtshalber sofort eine entsprechende Vorbehalts-Klausel zum Kaufvertrag für „Euro 5“ Fahrzeuge hinzuzufügen.
2. Zweitens: In den letzten zwei Jahren vom Händler gekauft
In diesem Fall gilt noch die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Wenn sich herausstellt, dass das Auto bereits beim Kauf einen Mangel aufgewiesen hat (was bei den manipulierten Autos der VW Gruppe ja offensichtlich der Fall ist), muss man sich an den Händler (nicht: Hersteller) wenden. Dieser muss eine Reparatur auf seine Kosten anbieten. Kann der Mangel nicht repariert werden, muss er dem Käufer ein entsprechenden Schadenersatz anbieten, unter Umständen sogar ein komplett neues Fahrzeug! Wer sein Auto hingegen von einem privaten Verkäufer gekauft hat, hat rechtlich schlechtere Karten: die Gewährleistung umfasst nur ein Jahr und ist meistens begrenzt.
3. Drittens: Der Kauf liegt schon mehr als zwei Jahre zurück
Mein Tiguan wurde Anfang Jänner 2012 gekauft und fällt unter diese Kategorie. Sollte sich herausstellen, dass bei der Typisierung dieses Autos die manipulierte Software verwendet wurde, spielt der Händler, bei dem das Auto gekauft wurde, keine rechtliche Rolle mehr. Dann ist der Hersteller gefragt, also VW. Die rechtliche Basis ist nicht mehr die Gewährleistung (die ja längst erloschen ist), sondern hier geht es um Schadenersatz wegen Täuschung und Betrugs. Wie gut, dass ich mich der VKI-Sammelklage angeschlossen habe! Das kann ich allen Betroffenen nur dringend empfehlen! Sie ist kostenfrei und hilft auch, Druck auf VW auszuüben. Link
Als nächstens befasse ich mich den Auswirkungen des Skandals auf die Umweltplakette, die auch wir Österreicherinnen und Österreich aufkleben müssen, wenn wir in die Zentren deutscher Städte hineinfahren wollen.