Dr. Hubert Niedermayr ist kein Unbekannter. So setzte er im VW-Abgasskandal ein Urteil durch, dass ein VW-Händler für künftige Schäden des Kunden haften muss. Mitgewirkt hat er auch beim OGH-Urteil über die „Negativzinsen“, das österreichischen Bankkunden mindestens 360 Millionen Euro bringen soll.
Der Anwalt aus Steyr bezieht sich auf eine EU-Richtlinie, die seit 2010 allen EU-Staaten gewisse Grenzwerte für Stickoxid-Emissionen vorschreibt. Wie in Deutschland werden auch in Österreich diese Grenzwerte seit Jahren überschritten. „Ich fühle mich in meiner Gesundheit gefährdet“, begründet Niedermayr gegenüber dem ORF-Landesstudio Oberösterreich. Falls er künftig unter einer Krankheit leiden würde, die durch zu hohe Abgase mitverursacht wurde, müsste die Republik für den Schaden aufkommen (Medikamente, Spitalsaufenthalte, Entfall des Einkommens usw). Ein Urteil hätte auch Beispielwirkung für andere.
Dass die erlaubten die Stickoxid-Emissionen in Österreich seit 2010 permanent überschritten werden, ist Fakt ( siehe Blog): 103.000 Tonnen sind erlaubt, zuletzt waren es allerdings 136.000 Tonnen (siehe Blog Lydia Ninz).
Nun muss der Verfassungsgerichtshof klären, ob Niedermayr als Privatperson überhaupt klagen darf. Anders als in anderen Ländern wie Deutschland, hat Österreich bei der Umsetzung dieser EU-Richtlinie der Bevölkerung nicht die Möglichkeit eingeräumt, sich per Klage gegen Versäumnisse der Behörden zu wehren.
Trotzdem rechnet sich Niedermayr Chancen aus: „Wir wissen, dass wir auch diesmal wieder Neuland beschreiten, so wie bei VW und bei den Negativzinsen“, räumt der Rechtsanwalt aus Steyr ein.
Im Auge hat Niedermayr nicht nur die gesundheitlichen Schäden als Folge überschrittener Grenzwerte, sondern auch die Besitzer von Dieselfahrzeugen. „Durch Fahrverbote in Deutschland würden auch die Dieselfahrer in Österreich früher oder später zum Handkuss kommen.“ Und alles nur, weil die Politiker drängende Abgasprobleme jahrelang links liegen gelassen haben.
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