Die Art, wie eine österreichische Klägerin gegen Audi vor dem Landgericht Ingolstadt behandelt wurde, muss man wohl oder übel als „Pflanzerei“ einstufen. Die Vorgangsweise wie Audi die Österreicherin pflanzt, ist umso unverständlicher, weil vor demselben Landgericht Ingeoldstadt bereits vor einem Jahr ein Österreicher seine Klage gegen Audi gewonnen hat (4302489/20 Die) und ihm das Gericht 19.659,87 Euro Schadenersatz nebst Zinsen zugesprochen hat.
DER REIHE NACH
Die österreichische Geschäftsfrau D. hatte bereits vor 5 Jahre Audi geklagt, mit Hilfe des Verbraucherschutzvereins (VSV) und eines Prozessfinanzierers.
Rechtlich ist alles klar: sie hatte 2014 einen Audi A1 Sportback gekauft, ein Auto mit dem Motor EA 189.
Solche Autos sind unbestritten als Betrugsautos einzustufen, Klagen gegen Audi/VW also erfolgreich. Die Höchstgerichte in Brüssel, Deutschland und Österreich sind inzwischen darin einig, dass das aufgespielte Software-Update auch nicht geholfen hat, den Mangel zu beheben.
Die österreichische Geschäftsfrau D. war daher guten Mutes, ihre Klage gegen Audi zu gewinnen.
Am 26. April 2024 fand die Verhandlung vor dem Landgericht Ingolstadt statt. Die in Wien lebende Frau D. wurde als Zeugin hinbestellt, bei Nichterscheinen wurden ihr Bußgeld angedroht.
VERGLEICHSANGEBOT
Drei Tage vor dem Gerichtstermin bot ihr Audi plötzlich einen Vergleich an: für 2.200 Euro sollte die Sache erledigt und der Prozess vorzeitig zu Ende sein.
Frau D. rechnete nach; wenn sie das Verfahren gewinnt – was so gut wie sicher ist – muss Audi stolze 20.000 Euro zahlen und das zehn Jahre alte Auto zurücknehmen, für das man am Gebrauchtwagenmarkt derzeit kaum mehr als 11.000 Euro bekommt.
Da müsste bei einem Vergleich viel mehr für sie drin sein, kalkulierte die Geschäftsfrau und forderte von Audi mindestens 3.750 Euro, also 15% des Kaufpreises.
Sie bekam jedoch keine Antwort und fuhr wohl oder übel einen Tag vor der Verhandlung die 500 km lange Strecke von Wien nach Ingolstadt, wo sie übernachtete.
EINGABE
Knapp nach Beginn der Verhandlung, kündigte die Richterin an, Audi habe drei Tage zuvor eine Eingabe eingebracht, von der weder Frau D. noch ihr Anwalt informiert waren.
Darin behauptete Audi, dass das Software-Update nach österreichischem Recht legal gewesen sei und geholfen hätte, den Mangel zu beheben.
Dieses Verfahren wird ja nach österreichischem Recht abgewickelt und Audi behauptet faktenwidrig, das sich das österreichische Recht vom deutschen Recht in diesem Punkt unterscheide.
Diese Rechtsansicht verblüfft, da es in keiner Weise mit bisher bekannten Urteilen und Entscheidungen übereinstimmt.
WIIDERLEGUNG
Bis 17. Mai haben die Klägerin und ihre Anwälte nun Zeit, diese Behauptung von Audi zu widerlegen. Eine leichte Übung, denn zu dieser Frage gibt es eindeutige Höchstgerichtsurteile vom Obersten Gerichtshof (OGH) und vom Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Die Software-Updates sind deswegen illegal, weil dabei sogenannte „Thermofenster“ eingebaut wurden, sodass die Abgasreinigung nur bei warmen Außentemperaturen zwischen +15 und +33 Grad Celsius voll funktioniert, aber die meiste Zeit im Jahr ganz oder teilweise ausgeschaltet bleibt, sodass das Auto überwiegend im Dreckmodus unterwegs ist. Diese „Thermofenster“ wurden vom EuGH und vom OGH als rechtswidrig befunden, obwohl sie von der deutschen Behörde genehmigt worden waren.
PFLANZEREI
So eine „Pflanzerei“ will sich die resolute Geschäftsfrau D. nicht gefallen lassen. Sie ist entschlossen, notfalls bis zum Oberlandesgerichtshof München (OLG) zu gehen, sofern ihre Prozessfinanzierer mitziehen.
Sollte Audi wider Erwarten einlenken, müssten bei einem Vergleich jetzt mindestens 5.000 Euro drinnen sein.
WARUM
ist Frau D. überhaupt den Umweg über die deutsche Justiz gegangen? Für die Sammelklagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im September 2018 war sie zu spät dran gewesen.
Sie hatte sich dann mit Hilfe des Verbraucherschutzvereins (VSV) zuerst an der deutschen Musterfeststellungsklage beteiligt, wie weitere 1.600 Österreicher und Südtiroler.
Dort wurde sie – wie alle Kläger aus Nicht-Deutschland – vom Vergleich für deutsche Kläger ausgegrenzt. Anschließend nahm Frau D. über Vermittlung des VSV das Angebot eines Prozessfinanzierers an und klagte Audi direkt in Ingolstadt.
EIN TROSTPFLASTER
für Frau D.: hätte sie sich 2018 an der VKI Sammelklage in Österreich beteiligt, wäre sie auch nicht besser daran gewesen.
Denn keine der 16 VKI Sammelklagen wurde bisher rechtskräftig entschieden.