Das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gibt Dieselklägern neue Trümpfe in die Hand: nicht nur gegen den VW Konzern und seinen Marken VW, Audi, Skoda, Seat, Porsche, sondern gegen Autobauer wie Daimler-Mercedes, Fiat, BMW, Renault und Opel, die Autos mit Abschalteinrichtungen verkauft haben. Ausspielen kann man die neuen Trumpfkarten aber nur, wenn man noch im Spiel ist, also seine Ansprüche nicht verjährt sind. Gewinnen kann nur, wer die Konzerne geklagt hat oder noch klagen wird. Wer nichts tut, geht leer aus. Verbraucherschutzorganisationen wie der Verbraucherschutzverein (VSV) helfen dabei, mit oder ohne Rechtsschutzversicherung zu klagen, risiko- und kostenlos (www.klagen-ohne-risiko.at) (Fortsetzung)
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