Heute hat der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) beim Oberlandesgericht Braunschweig eine Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern eingebracht. Dieses neue Gerichtsverfahren für Massenschäden kann auch von den rund 340.000 österreichischen Geschädigten der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda genutzt werden, die bisher nichts gegen VW unternommen haben, informiert Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV). Bis spätestens 15. November 2018 muss man sich beim deutschen Bundesamt für Justiz anmelden – kosten- und risikolos! Man braucht dazu keinen Anwalt, aber der VSV zeigt, wie man das richtig macht. (Fortsetzung)
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