Im siebten Jahr VW Dieselskandals hat der Europäische Gerichtshof alle Arten von Abgasbetrügereien zwar unmissverständlich verurteilt. Dennoch warten in Österreich die Kläger in der Warteschlange, während die Autos die beste Bergluft verpesten. Jedes Kind kennt das Spiel mit der Holzpuppe „Babuschka“. Schraubt man sie auseinander, kommt eine kleinere Puppe zum Vorschein, dann noch eine und noch eine. Genauso zeigt sich der VW Dieselskandal im siebten Jahr: Aus einem Skandal entwickelt sich der anderer, daraus der nächste usw. usw. Im Unterschied zu den schrumpfenden Holzpuppen, werden diese Skandale immer größer.
Der Ur-Skandal bestand darin, dass der VW Konzern die Abgasreinigung in Diesel-PKW nur bei der Zulassung (Typisierung) aktivierte und sie – mit einer eigenen Schaltvorrichtung – auf der Straße abschaltete. Somit schleuderten sie das Fünf- bis Siebenfache der gesetzlich erlaubten Menge Stickoxid in die Luft. Das ist ein gesundheits- und umweltschädliches Abgas, das die Lungen und Herzen der Menschen angreift und zusammen mit anderen Schadstoffen zuviel Ozon im Sommer und zuviel Feinstaub im Winter produziert.
Dank der konsequent arbeitenden US-Umweltbehörden flog der VW Dieselskandals am 22. September 2015 auf. In der Folge kamen in Europa haarsträubende Missstände ans Tageslicht, allen voran ein systematisches Versagen der deutschen Zulassungsbehörde und der Politik. Jene deutsche Behörde, die den Beschiss jahrelang übersehen hatte, rief zwar 8,5 Millionen Dieselautos zu einem Software-Update zurück. Dabei wurde dem Konzern – mit Rückendeckung der deutschen Regierung – nicht einmal vorgeschrieben, dass und um wieviel die viel zu hohen Abgasemissionen dabei gesenkt werden müssen. Dieselbe Behörde wusste von Anfang an, dass der Konzern gegen Europäisches Recht verstoßen hatte, schaute aber dennoch tatenlos zu, wie VW Anwälte vor Gericht genau dieses Faktum jahrelang bestritt.
Bei diesen Software-Updates, die sich über zwei Jahre hinzogen, wurde lediglich diese Umschaltung entfernt, sodass die Autos nicht mehr in zwei verschiedenen Betriebsmodi fuhren. Es blieb aber dabei, dass die Abgasreinigung nur bei ganz bestimmten Außentemperaturen voll funktionierte, zwischen +15 und 33 Grad Celsius. Diese Bandbreite wurde irreführenderweise als „Thermofenster“ bezeichnet, obwohl der Ausdruck „Betrugsfenster“ (Copyright Dr. Axel Friedrich) zutreffender ist. Klar, dass diese Autos durch das Update kaum sauberer wurden!
Sobald es draußen noch wärmer oder kälter wurde, blieb die Abgasreinigung der Autos aber weiterhin ausgeschaltet. Für Österreich mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 7,4 Grad bedeutet das, dass sie den Großteil des Jahres im Dreckmodus unterwegs waren und noch immer sind. Erschwerend kommt hinzu, was erst heuer durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde: bei diesen manipulierten VW Autos mit dem Betrugsmotor EA 189 wird die Abgasreinigung auch bei über 1.000 Meter Meereshöhe systematisch abgeschaltet. Das Land der Berge hat damit buchstäblich die Arschkarte gezogen. Denn in den 136 Städten Österreichs, die über 1.000 Meter hoch liegen, fahren all diese Autos das ganz Jahr über im Schmutzmodus, nicht nur im Winter. Ausgerechnet in höhergelegenen Orten, wo Einheimische und Gäste beim Skifahren, Wandern und Radeln Erholung suchen, verschmutzen Dieselautos die wunderschöne Gegend. Der Großteil dieser Orte (84) befinden sich in Tirol, wie Ischgl, Galtür, Innervielgraten.
Der nächste Skandal spielte vor Gericht: VW und ihrer Armada von Anwälten gelang es, technisch unbedarften Richtern weis zu machen, dass man in Europa die gesetzliche vor geschriebenen Grenzwerte nur beim Zulassungstest einhalten müsse und nicht auf der Straße. Bis 2020 hat es gedauert, bis hier der EUGH dieses Märchen vom Tisch fegte und festlegte, dass man die Abgasreinigung keinesfalls aufgrund irgendwelcher Kriterien einfach abschalten darf. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Gericht blitzten heuer auch alle anderen Autohersteller wie Mercedes, Opel, BMW ab. Sie hatten in ihre Dieselautos zwar keinen Extra- Umschaltlogik eingebaut wie VW, aber ebenfalls solche temperaturabhängige „Thermofenster“. Sie hatten diese „Thermofenster“ mit dem Schutz des Motors begründet. Auch diese Ausrede wischte der EuGH nun definitiv vom Tisch.
Die Mühlen der Justiz haben also gemahlen, auf EU-Ebene kam es definitiv zum Durchbruch. In den einzelnen Mitgliedsländern blieb der Gerichtsweg für klagende Käufer trotzdem sehr steinig und holprig. Der deutsche Bundesgerichtshof ( BGH) sah „Thermofenster“ zum Schutz des Motors für zulässig. Für alles musste gekämpft werden: für die Deckung der Rechtschutzversicherung, die oft nicht bereit waren, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Gegen gerichtliche Sachverständige, die sachlich nicht haltbare Expertisen ablieferten und die Richter noch zusätzlich verwirrten. Es kam zwar zu grenzüberschreitenden Sammelklagen, wie bei der deutschen Musterfeststellungsklage gegen VW, an denen sich auch Österreicher mit Hilfe des Verbraucherschutzvereins (VSV) beteiligten. Bei den ausschlaggebenden Vergleichsverhandlungen wurden diese Österreicher als Ausländer jedoch ausgegrenzt. Jene 600, die durchhalten, müssen sich jetzt bis 2024 gedulden, bis deutsche Gerichte ihre Fälle nach österreichischem Recht abhandeln.
In Österreich blieben die Sammelklagen des Vereins für Konsumentenschutz (VKI) für 10.000 Geschädigte blockiert, weil man auf den EUGH wartete. Diese Urteile sind zwar seit Monaten veröffentlicht, dennoch verharren die Verfahren in der Warteschlange. Über Vergleichsangebote ist nichts bekannt – Österreichs brave VW Käufer dürfen sich als Kunden zweiter Klasse betrachten.
Am Beispiel VW Skandal wurde das herrschende Ungleichgewicht zwischen Konzernen und den Käufern sichtbar: während für die Typisierung eines Autos eine einzige Zulassungsbehörde für ganz Europa ausreicht, ist der Konsumentenschutz völlig zersplittert. Während die einen im Porsche davonbrausen, zuckeln die anderen mit einem Puch 500 hintendrein. Verbraucherschutzorganisation mit Klagrechten, schöpfen diese gar nicht oder nur teilweise aus, weil sie am Gängelband von Regierungen hängen. Unabhängige Verbraucherschutzorganisationen haben diese wichtigen Verbandsklagrechte nicht und müssen mit Hilfe von Prozessfinanzierungsmodellen mühsam versuchen, das Bestmöglichste herauszuholen.
Der größte Skandal ist aber, dass man die schlimmen Umweltfolgen des immer breiter gewordenen Abgasskandals in keiner Weise beseitigt hat. Beharrlich wird ignoriert, dass Millionen von Dieselautos in Europa noch immer im Dreckmodus unterwegs sind. Während etwa in Israel darüber verhandelt wird, wieviel der Staat für die dadurch verursachten Mehr-Schadstoffe zahlen muss, hat sich Österreich für einen höchst bequemen Weg entschieden und dabei legale EU-Schlupflöcher genützt. Unglaubliche 439.780 Tonnen Stickoxid wurden laut Umweltbundesamt (Austria’s Invesntory Adjustment Report 2021) in zehn Jahren (2010 bis 2019) durch manipulierte Dieselautos zusätzlich in unsere Luft geschleudert. Sie wurden aus der offiziellen Statistik mit einem Federstrich entfernt, auch unter Verantwortung der grünen Umwelt- und Verkehrsministerin, dies sich offenbar nicht darum schert, wie es um unsere echte Luft bestellt ist.