Im verflixten 7. Jahr nach dem Abgasskandal: „Der EU-Generalanwalt hat deutlich gemacht, dass das Unionsrecht auch die einzelnen Autokäufer schützt und ihnen daher Schadenersatz durch die Hersteller zusteht“, freut sich Dr. Axel Friedrich, über die soeben bekanntgewordene Schlussanträge des EU-Generalanwalt Athanasios Rantos in Sachen Abgasskandal. Wie dieser Schadenersatz aussieht, sei zwar Sache der nationalen Gerichte, aber der Schadenersatz müsse „effektiv“ sein, sprich die Kläger dürfen nicht leer ausgehen, sich aber auch nicht bereichern. Einmal mehr machte Santos klar, dass auch die sog. Thermofenster (eigentlich: Betrugsfenster) unzulässige Abschalteinrichtungen sind. Und zwar selbst dann, wenn sie – wie im Falle Mercedes Benz – durch Fahrlässigkeit zustande gekommen sind (bei der Auslegung der EU-Normen) und nicht in betrügerischer Absicht durch eine eigens eingebaute Umschaltlogik wie bei VW. Bis Ende des Jahres müssen sich Diesel-Geschädigte wohl noch gedulden, ob der EU-Gerichtshof sich den Ansichten seines Generalanwaltes anschließt, was meistens der Fall ist.
Der Schlussantrag des Generalanwaltes hat zwar den Fall eines Mercedes-Pkw zum Anlass, betrifft aber jede Art von Dieselmotoren aller Hersteller. Mercedes hatte den Einbau sog. Thermofenster (eigentlich Betrugsfenster) stets zugegeben, sie aber mit dem Schutz des Motors begründet. Diese Argumentation hat Rantos glatt weggewischt. Es ist verboten, die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur zu drosseln, Punkt! Mercedes hatte auch damit argumentiert, dass man dafür keine eigene Umschaltlogik eingebaut hatte (wie bei VW), sondern dass diese Thermofenster sowohl auf der Straße als auch auf dem Prüfstand stets gleich geregelt seien. Fahrlässigkeit genügt, es muss keine betrügerische Absicht vorliegen. Diese Klarstellung des Generalanwaltes ist deswegen wichtig, weil viele selbsternannten Experten selbst nach dem klaren EuGH-Urteil von 17. Dezember 2020 noch immer den Argumenten der Autohersteller geglaubt und für gerechtfertigt gehalten haben.
Fahrlässigkeit reicht, um Schadenersatz leisten zu müssen, meint der EU-Gerneralanwalt. Spannend ist auch seine Ansicht, dass der zu leistende Schadenersatz einerseits nicht zu einer Bereicherung der Opfer führen dürfe, andererseits aber auch nichht dazu, dass diese letztlich leer ausgehen, weil ihnen vom Schadenersatz soviel gefahrenen Kilometer abgezogen werden, dass nichts mehr übrig bleibt.