Musterfeststellungsklage gegen Daimler: VSV hilft

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Nicht alle Daimler-Modelle sind von der MFK erfasst, sondern nur Mercedes-Benz-Fahrzeuge der Modelle

GLC 220 d 4Matic

GLC 250 d 4Matic

GLK 220 BlueTec 4Matic

GLK 250 BlueTec 4Matic

GLK 200 CDI

GLK 220 CDI

und GLK 220 CDI 4Matic

In ihnen seien illegale Abschalteinrichtungen verbaut. Damit verstoßen sie gegen die EU-Typisierungsverordnung und führen zur Nichtigkeit des Vertrages. Damit steht den Käufern Schadenersatz zu. Musterfeststellungsklage (MFK) des

So wie bei der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen VW im Jahr 2019 bringen auch jetzt wieder die Verbraucherzentralen Bundesverbandes (vzbv) gegen Daimler ein, diesmal beim Oberlandesgericht Stuttgart (16a MK 1/21) . Schadenersatzansprüche können bis einen Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung beim Bundesamt für Justiz in Deutschland angemeldet werden.

“Diese Anmeldung ist kostenlos und hat zwei Wirkungen”, erklärt Dr. Kolba. Erstens können angemeldete Ansprüche nicht verjähren. Zweitens ist das rechtskräftig erlassene Feststellungsurteil bindend für alle Rechts- und Tatfragen der angemeldeten Ansprüche. Dr. Kolba: “Es ist eine Chance auch für ausländische Geschädigte ,risikolos die Grundfragen des Rechtsstreites entschieden zu bekommen.”

So wie im Falle VW ist auch diesmal zu erwarten, dass es zu keinem Feststellungsurteil kommt, sondern dass sich Unternehmen und Verbraucherschützer auf einen Vergleich einigen. Im Falle VW hatten 245.000 deutsche Betroffene den von VW angebotenen Vergleich angenommen, wobei im Schnitt 3.000 Euro gezahlt wurden. “Sollte der vzbv neuerlich alle ausländischen Kläger von einem möglichen Vergleich ausschließen, werden wir prozessfinanzierte Einzelklagen gegen Daimler vermitteln.”, kündigte Kolba an.

Auch bei VW hatte der VSV so reagiert und rund 500 Einzelklagen österreichischer Käufer in Deutschland mit Hilfe eines Prozess-Finanzierers geklagt. Rund 40 Verfahren endeten nach dem eindeutigen Urteil der deutschen Höchstrichter (OGH Urteil vom Mai 2020)in einem Vergleich, bei dem die Kläger teilweise besser ausstiegen als ihre deutschen Schicksalsgenossen. Dann änderte VW wieder einmal seine Strategie und fing an, rechtskräftige Urteile zu beeinspruchen, obwohl es sich dabei um rechtlich eindeutig Fälle gemäß dem OGH-Urteil  handelt. 20 in erster Instanz erstrittene Urteil hängen seitdem in der Warteschleife, bei den anderen Klagen gehen die Prozess ab Dezember wieder weiter.

”Der Verbraucherschutzverein unterstützt seine Mitglieder durch kostenlose und rechtssichere Anmeldung von Ansprüchen durch unsere deutschen Anwälte,” kündigt Peter Kolba, Obmann des VSV an. Die Teilnahme an der Sammelaktion ist für Mitglieder des VSV (Verbraucher 30 Euro, EPU 60 Euro und KMU 100 Euro Mitgliedsbeitrag je Kalenderjahr) über www.verbraucherschutzverein.eu/mercedes/ möglich