„Es ging mir ums Prinzip. Das darf man sich nicht gefallen lassen“, sagt die Managerin und Physikerin. Deswegen ließ sie und ihr Mann nichts unversucht, um zu ihrem Recht zu kommen. „Zuerst haben wir das Auto Anfang 2019 selber bei der deutschen Musterfeststellungsklage angemeldet. Obwohl wir eine richtige Prozess-Nummer bekommen hatten, sind wir dann aus dem Vergleich rausgeflogen, weil wir keine deutsche Adresse hatten“. VW hat 2020 bekanntlich sämtliche ausländische Kunden vom Vergleichsangebot ausgeschlossen.
In der Folge wandte sich die Managerin an den Verbraucherschutzverein (VSV). „Wir haben diesen Fall dann direkt in Deutschland eingeklagt. Und VW wurde vom Landgericht Braunschweig nun rechtskräftig verurteilt“, freut sich VSV Obmann Dr. Peter Kolba über diesen Erfolg. Der Wermutstropfen dabei: die Managerin bekommt nur knapp die Hälfte des erstrittenen Betrags auf ihr Konto überwiesen. Der Rest geht für Prozesskosten und den Prozessfinanzierer drauf, der eingeschaltet wurde, weil die betrogene Kundin kein weiteres Risiko eingehen wollte. „Ohne Verbraucherschutzverein und Prozessfinanzierer hätten wir nichts bekommen“, ist sich die Managerin bewusst.
Das nächste Auto – wahrscheinlich ein Stromer, keinesfalls von VW – ist erst in nächsten Jahren geplant. Daher ist die Managerin froh, ihr gut gepflegtes Auto behalten zu können und nicht zurückgeben zu müssen. Dies, obwohl der Ärger über das Software-Update noch frisch in Erinnerung ist: „Gleich zweimal wurde danach die Abgasrückführung (AGR) defekt, bis endlich ein besseres Exemplar eingebaut wurde. Auch eine Einspritzdüse wurde kaputt und der Dieselverbrauch ist geschätzt um 10% gestiegen“.
Hunderte ähnliche Klagen hat der VSV für österreichische und Südtiroler VW-Kunden in Deutschland eingebracht, die genauso wie die Managerin beim Musterfeststellungsvergleich leer ausgegangen waren. „Rund 20 Fälle sind inzwischen rechtskräftig zugunsten der Kunden entschieden“, berichtet Kolba. „In einigen Fällen hat VW gegen die Urteile Berufung eingelegt, obwohl sie laut dem Spruch des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) im Mai 2020 lauter g’mahnte Wiesn sind“, kritisiert Dr. Kolba: „Damit hat VW sein Versprechen gebrochen, solche eindeutigen Gerichtsfälle rasch – bis Jahresende 2020 (sic!) – zu beenden“.