Selbst wenn Daimler-Mercedes – wie zuletzt VW – alle ihre ausländischen Kunden, darunter auch Österreicher, von einem Vergleichsangebot auszuschließen, ist ein kosten- und risikofreies Mittun bei der Musterfeststellungsklage für Kläger aus Österreich dennoch von Vorteil. Dr. Kolba: „Der BGH nicht nur klipp und klar festgestellt, dass die Verjährung durch die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage gestoppt wird. Erfreulicherweise hat dasselbe Höchstgericht auch noch ausdrücklich festgestellt, dass es kein Missbrauch ist, wenn man später aus der Klage wieder aussteigt und individuell klagt.“ Damit bleiben für TeilnehmerInnen aus Österreich alle Optionen offen.
Genau das haben Österreicher und Südtiroler – unter Anleitung des VSV – bereits bei der VW Musterfestellungsklage erfolgreich gemacht. „Als VW jene 1.100 Kunden aus Österreich und Südtirol vom Vergleich ausgegrenzt hat, hat zirka die Hälfte davon mit unserer Hilfe und einem Prozessfinanzierer individuell in Deutschland geklagt“. Ohne den Umweg über die Musterfeststellungsklage hätten viele von ihnen wegen Verjährung keine Chance mehr gehabt zu klagen.
Kolba rechnet damit, dass die Musterfeststellungsklage gegen Daimler-Mercedes frühestens Anfang September starten wird. Ab dann wird es eine gewisse Frist geben, in der man sich indas Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen kann. Der VSV wird auch die Kunden von Daimler Mercedes unterstützen, Forderungen rechtssicher, kostenlos und risikofrei anzumelden.
Bei der ersten deutschen Musterfeststellungsklage machten ursprünglich über 400.000 Geschädigte mit. VW bot dann ausschließlich den deutschen Kunden einen Vergleich an. 245.000 Kunden nahmen das Angebot an und VW zahlte ihnen 770 Millionen Euro in Summe, also im Durchschnitt 3.150 Euro je Fahrzeug.
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