Vorab müssen wir klären: es geht hier nicht um das bisher bekannte Betrugsmuster des VW-Konzerns, wo die relativ primitive Abgasrückführung (AGR) auf der Straße zeitweise oder komplett weggeschaltet wurde, sodass schädliches Abgas ungefiltert die Luft verpestete. Es geht hier um ein etwas aufwendigeres System der Abgasreinigung, um den sog. SCR-Katalysator, der in modernere und teurere Diesel-Autos eingebaut ist, meist mit der Euronorm Euro 6. In diesem SCR-Katalysator wird das schädliche Abgas NOX in seine harmlosen Bestandteile zerlegt, sobald eine Harnstoff-Mischung eingespritzt wird. Damit das Ganze funktionieren kann, braucht es Backofentemperaturen im SCR-Kat und eine ausreichende Menge Harnstoff, der auch AdBlue genannt und in einem separaten Tank mitgeführt wird.
Genau um diese Tanks geht es beim Kartellverfahren. Warum in aller Welt kamen diese drei großen deutschen Autokonzerne auf die Idee, sich ausgerechnet bei der Größe dieser AdBlue-Tanks abzusprechen, um sie so klein wie möglich zu halten mit maximal 10 Liter? Die Tanks größer zu bauen, um ausreichende Mengen AdBlue mitschleppen zu können, wollten die deutschen Konzernherren nicht. Dann müssten die Kofferräume ja schrumpfen und es gäbe kaum mehr Platz für monströse Soundtrackboxen. Also mussten die Tanks halt schrumpfen.
Die logische Konsequenz wäre es, diese kleineren AdBlue Tanks öfters nachzufüllen, damit der SCR-Kat die notwendige Menge AdBlue kriegt, die er braucht. Das wollte man den Kunden schon aus Bequemlichkeit nicht antun: wo käme man denn hin, wenn ein Kunde, der weit über 50.000 Euro für seinen Schlitten hingeblättert hat, sich gar die Finger schmutzig machen müsste mit dem Nachfüllen eines klebrigen Gemisches?
Der Ausweg war bald gefunden: man spritzte einfach nicht die nötige Menge von 5% (gemessen am Dieselverbrauch) AdBlue, sondern nur 1%! So reichten die minimalen AdBLue Tanks bis zum nächsten Service, wo sie in der Werkstatt nachgefüllt wurden, ohne Zutun der Kunden. Allerdings blieb der abgasreinigende Effekt völlig auf der Strecke, also der eigentliche Zweck der ganzen Vorrichtung! Bei einer so winzigen Menge AdBlue konnte die geplante Zerlegung des NOX in harmlose Bestandteile gar nicht oder nur völlig unzureichend funktionieren und das schädliche NOX landete nahezu ungefiltert in der Luft. Das war den saubern Konzernmanagern völlig wurscht. Auf dem Prüfstand, beim Zulassungsverfahren, war ja stets alles paletti. Offenbar wurde dafür gesorgt, dass bei diesen Tests ausreichend AdBlue in den SCR-Kat kam. So eine Ungleichbehandlung zwischen Prüfstand und Straßenbetrieb geht nur mit Hilfe einer Abschalteinrichtung, die jedenfalls verboten ist.
Die deutschen Autobauer haben angekündigt, die aufgebrummten Bußgelder anstandslos zu zahlen. Obwohl sie nun beteuern, sie hätten sich an ihre damaligen Absprachen gar nicht gehalten und letztlich doch noch größere Tanks eingebaut. Wen dem so ist, wozu dann die jahrelangen Abstimmungsgespräche während der Automessen und in den berühmten „Fünferkreisen“ der Konzerne, fragt der Hausverstand. Für das Kartellverfahren ist es jedenfalls ohnehin nicht relevant, ob die Pläne umgesetzt wurden oder nicht, was zählt, sind die nachgewiesenen und gut dokumentierten Absprachen.
Was diese Kartellgeschichte, die vor vier Jahren aufgeflogen ist, klipp und klar zeigt ist: Das war alles systematisch geplant, durchorganisiert, zielstrebig gewollt. So etwas passiert nicht ohne Wissen, nicht ohne das Wollen der Konzernlenker. Es waren beileibe nicht die kleinsten Zwerge, die da rein zufällig zusammenhockten , um ihre eigenen Konzernherrn schäbig zu hintergehen. Das lässt sich anhand der Berge von Dokumenten und Unterlagen belegen, die im Zuge des Kartellverfahrens geschürft wurden.