Sofern der Europäische Gerichtshof dem Gutachten Sharpston folgt, droht nicht nur dem VW Konzern eine saftige Niederlage, sondern allen Herstellern, die ähnlich betrogen haben, sowohl bei den Euro 5 als auch bei den Euro 6 Autos! Möglicherweise bis ins Jahr 2018 hinein! Es wird allerdings noch Wochen und Monate dauern, bis der EuGH sein Urteil fällt. In 80 % der Fälle schießt er sich dieser Gerichtshof der Rechtsansicht seiner Generalanwälte an.
Ausgelöst wurde dieses Urteil von Frankreich, das gegen einen Hersteller von Dieselfahrzeugen wegen arglistiger Täuschung ermittelt, das im Verfahren mit X bezeichnet wird, wobei jeder weiß, wer damit gemeint ist. Konkret geht es um 950.000 Betrugsdiesel, die der VW Konzern in Frankreich verkauft hat.
Generalanwältin Eleanor Sharpston kommt nach einer komplexen technischen und juristischen Prüfung eindeutig zu dem Schluß, dass illegale Abschalteinrichtungen nach EU-Recht verboten sind. Sie räumt auch mit dem von VW aufgetischten Märchen auf, wonach AGR-Systeme (wie sie in den meisten Euro 5 Pkw von VW eingebaut sind) nicht zum Emissionskontroll-System gehören würden. Natürlich gehören sie dazu! Kann die Drosselung des Abgasreinigungssystems zulässig sein, weil damit der Motor geschont wird? Nein, lautet Sharpston Antwort! Es ist zwar so, dass der Motor schneller verschmutzen würde und die Wartung teurer wäre, wenn die Abgasrückführung auch beim normalen Fahren auf der Straße komplett zugeschaltet wäre. Aber, das reicht aus
Mit seiner hanebüchenen juristischen Argumentation, die jetzt vor dem EuGericht zu zerschnellen droht, war der VW Konzern trotzdem erfolgreich. Immerhin ist es ihm gelungen, Millionen betroffener Kunden vor Klagen abzuhalten. Nur die wenigen hartnäckigen Kläger werden davon profitieren können, dass das Kartenhaus der Wolfsburger nun zusammenzubrechen droht. Droht. Denn man kann nie wissen!
Immerhin ist es VW gelungen, die Publikation dieser brisanten Stellungnahme monatelang zu verzögern. Inzwischen haben rund 90% der VW Kunden dem mickrigen Vergleich zugestimmt, den ihnen VW innerhalb der deutschen Musterfestellungsklage hingeworfen hatten und von dem alle Ausländer jedoch ausgeschlossen waren.
VW teilte mit, dass rund 235.000 von 262.000 VW-Kunden dem vom vzbv ausgehandelten Vergleich mit VW im Dieselskandal zugestimmt hätten. Das sind 90 %. VW zahlt ihnen insgesamt rund 750 Mio. Wenn man die 190 Euro pro Fall für die Rechtsberatung abzieht, wären das 3.000 Euro im Schnitt. Weitere 17.000 Fälle seien noch in der Prüfung, hieß es seitens des Konzerns am 30. April. Laut aktuellen Stand haben 10% das Vergleichsangebot abgelehnt. Jene 1.100 ausgeschlossene Kläger aus Österreich und Südtirol haben jetzt die die Chance, mit Hilfe einer individuellen Klage mehr heraus zu holen.