Starker Rückenwind für VW-Kläger durch die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Eleanor Sharpston. Ihr Gutachten „zerbröselt die Argumentation von VW und anderen Autoherstellern, dass in Europa Abschalteinrichtungen nach EU-Recht zulässig seien“, bringt es Dr. Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins ( VSV) auf den Punkt. Das Gutachten ist klipp und klar: Die Abschalteinrichtungen sind illegal, ebenso die beim Update installierten Thermofenster, die Ausrede mit dem Motorschutz zieht nicht und es spielt keine Rolle, ob in den Autos ältere (AGR) oder modernere (SCR-AdBlue) Abgasreinigungs-Systeme eingebaut sind. Der VSV bietet betroffenen Dieselfahrern von VW, Seat, Skoda, Audi und Daimler an , vor deutschen Gerichten individuell zu klagen (www.klagen-ohne-risiko.at) – und zwar kosten- und risikofrei. (Fortsetzung)
VW: Niederlage vor EuGericht
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