VW: Kehrtwende aus Kalkül

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Wie bitte? Ein Konzern, der mit einer Riege bestbezahlter Anwälte vor Gericht bisher jegliche Verfehlung vehement bestritten hatte, lenkt über Nacht ein? Doch diese Wende  kommt nicht überraschend und ist aus Konzernsicht gut kalkuliert. Mit  Vergleichen lässt sich die leidige Causa am kostengünstigsten und schnellsten vom Tisch wischen.

Warum erst jetzt? Mit den Silvesterböllern sind die meisten Ansprüche auf Schadenersatz für  VW-Betrugsdiesel  endgültig verjährt, die  zwischen 2010 und 2015 mit dem Betrugsmotor EA 189 und der Abgasnorm Euro 5 verkauft wurden. Knapp zwei Millionen VW Käufer in Deutschland und rund 360.000 in Österreich können nicht mehr klagen – alles zu spät! In Wolfsburg dürften die Sektkorken geknallt haben, denn die Verzögerungstaktik hat sich gelohnt.

Aufrecht geblieben sind die Gewinn-Chancen für all, die den Weg zum Gericht nicht gescheut und geklagt haben: individuell, via Sammelklagen oder als Privatbeteiligte. Gut eine halbe Million in Deutschland und an die 40.000 in Österreich werden es wohl sein.  Jetzt, wo keine neuen Betrugsfälle mit dem EA 189 Motor mehr dazukommen können, kann VW die Kosten eines Vergleichs gut eingrenzen und den Kosten und Risiken langwieriger Prozesse gegenüberstellen. Aus der Perspektive von VW spricht alles dafür, Vergleiche abzuschließen.

Gerichte zugunsten der Kläger gekippt

Denn die Gewinnaussichten für die Kläger haben sich im abgelaufenen Jahr deutlich verbessert. Nach langer Durststrecke setzte sich bei den Richterinnen und Richtern endlich die Erkenntnis durch, dass hier ein Betrug vorliegt.  Bis dahin waren Teile der Justiz, der Politik und der zuständigen deutschen Zulassungsbehörde einer ziemlich fragwürdigen Gesetzes-Auslegung der Wolfsburger Konzernherren aufgesessen, die da lautete: In Europa müssten die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für das schädliche Abgas Stickstoffoxid (NOX) nur während des 20 Minuten-Zulassungstests am Prüfstand eingehalten werden, nicht jedoch auf der Straße. Dass eine illegal installierte Software die Abgasreinigung auf der Straße teilweise oder komplett ausgeschaltet und damit Menschen im echten Leben schwer schädigt, war den gewinnorientierten Autobauern dabei vollkommen egal gewesen.

Schluss mit abstruser Gesetzesinterpretation

Mit dieser abstrusen Gesetzes-Interpretation war 2019 endgültig Schluss. Spätestens seit der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) im Februar einen bahnbrechenden „Hinweis-Beschluss “ fasste. Demnach ist durch die illegale Software von vornherein ein Mangel („Grundmangel“) gegeben, sodass diese Autos niemals hätten zugelassen werden dürfen. Es handle sich um eine „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“, an der sich durch Software-Updates nichts ändere. Diesem Fingerzeig des BGH sind  sehr viele Landgerichte und Oberlandesgerichte gefolgt. Laut aktuellster Analyse des Regensburger Jura-Professors Michael Heese urteilen  96 von 115 Landgerichten und 20 von 24 Oberlandesgerichten inzwischen zu Gunsten der Kläger. Manche deutsche Gerichte tun dies geradezu „serienweise“.

Diese verbraucherfreundliche Judikatur kommt nicht nur den anhängigen Fällen mit dem Betrugsmotor  EA 189 zugute, sondern auch den vielen Autokäufern, deren manipulierte Diesel-Pkw erst seit kurzem wegen zu hoher Abgaswerte zurückgerufen worden sind. Noch nie davon gehört? Da sind Sie nicht allein!

Klagchancen für Audi der Oberklasse – Verbraucherschutzverein hilft

Unbemerkt von eine breiten Öffentlichkeit sind  im abgelaufenen Jahr sehr viele „große“ Oberklasse-Wagen (mit 3 Liter Hubraum und mehr) von  der deutschen Zulassungsbehörde zurückgerufen worden. Im VW-Konzern waren dies vor allem die großen Audis (Sechs- und Achtzylinder), A 6, A7, Q5, SQ5, aber auch VW-Touaregs, Porsche Cayennes, Phaetons. Aufgrund der amtlichen Rückrufe muss man davon ausgehen, dass  bei diesen „großen“  Audi-Motoren der Betrug bereits im Baujahr 2003 (kein Tippfehler!) begonnen und sich bis September 2017 fortgesetzt hat. Auch 700.000 Dieselmodelle von Daimler-Mercedes wurden 2019 wegen zu hoher Abgasemissionen zurückgerufen, obwohl Daimler eine Manipulation bestreitet. Weltweit waren es 700.000 an der Zahl.

Bei all diesen großen Autos der Abgasnorm Euro 6 sind noch keinerlei Fristen verfallen und der Verbraucherschutzverein (VSV) bietet auch österreichischen Betroffenen die Chance, Audi direkt in Deutschland zu klagen, ohne Kosten und ohne Risiko: http://www.klagen-ohne-risiko.at/

 

Zurück zu den außergerichtlichen Vergleichen, über die stets der Mantel des Schweigens gebreitet wird. Bei den österreichischen Polizeiautos lauten die Schätzungen auf 1.000 pro Fahrzeug. Besser als gar nichts, könnte man meinen. Aber weit weg von den 6.000 Euro, den der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in seinen 16 Sammelklagen für 10.000 Betroffene erstreiten möchte. Vermutlich wird es bei auch bei diesen Sammelklagen zu einem Vergleich kommen. Es ist zu hoffen, dass er weniger mickrig ausfällt als bei der Polizei.

Kein Ende des Dieselskandals in 2020

Werfen wir einen Blick in die Zukunft. Trotz aller zu erwartenden Vergleiche können die deutschen Autobauer das sogenannte. „Dieselthema“, wie es verniedlichend heißt, auch 2020 nicht abhaken. Weitere Rückrufe sind zu erwarten, in der Folge auch zusätzliche Klagen. Aufgrund der jüngsten Rückrufe in Deutschland ist nicht auszuschließen, dass weitere Autos der Kompaktklasse zurückgerufen werden müssen, die   n a c h   dem Platzen des Dieselskandals weiter bis 2017 hinein verkauft wurden. Es steht ja der konkrete Verdacht im Raum, dass auch beim Nachfolgemotor des EA 189 betrogen wurde, beim EA 288. Das könnten weltweit mehrere Millionen Autos sein, z.B Tiguans, Golfs, Passats usw.

Für Hochspannung sorgt der 5. Mai 2020, wenn der Bundesgerichtshof in Karlsruhe als Höchstgericht erstmals in der Causa VW entscheidet. Sollten die Wolfsburger verurteilt werden, müssten sich alle nachgeordneten Gerichte daran halten. Einen Spruch, den die Wolfsburger tunlichst vermeiden wollen.

Ob es noch heuer zu aufsehenerregenden Prozessen gegen  Ex-VW-Chef Martin Winterkorn und Ex-Audi-Chef Stadler kommen wird, die im Vorjahr  auch in Deutschland angezeigt wurden, ist nicht sicher. Sie könnten ebenso neue Erkenntnisse liefern wie der Ausgang des EU-Kartellverfahrens gegen VW, Daimler und BMW, der zur Jahressmitte erwartet wird. Den drei deutschen Autobauern wird vorgeworfen, nicht nur bei Diesel-Pkw, sondern auch bei Benzinern effiziente Abgasreinigungssysteme unterbunden zu haben.

Fazit: Die Hoffnung lebt, dass es die Justiz im „Jahr 5“ nach Dieselgate endlich schafft, ein Mindestmaß  an Gerechtigkeit durchzusetzen. Das ist für die Zukunft eindeutig zu wenig. Es muss der neuen Regierung in Österreich endlich gelingen, effiziente Sammelklagen einzuführen, gerade auch für grenzüberschreitende Fälle. Betrogene Verbraucher sollen vor Gericht nicht in einem klapprigen Käfer gegen einen flotten Porsche um den Sieg fahren müssen.