Nach Angaben der Kanzlei GanselRechtsanwälte kaufte der Kunde im April 2013 einen Skoda Yeti 2.0 zu einem Preis von rund 35.800 Euro. Beim Kauf war es ihm wichtig, ein umweltfreundliches und wertstabiles Fahrzeug zu erwerben. Leider musste er im Nachhinein feststellen, dass er das genaue Gegenteil gekauft hatte.
Denn in dem Skoda war ein Dieselmotor der Baureihe EA189 verbaut. Dieser Dieselmotor hatte im Abgasskandal traurige Berühmtheit erlangt, weil sich darin eine illegale Abschalteinrichung befand, die Abgasemissionen nachweislich manipuliert, um die Grenzwerte auf dem Prüfstand einzuhalten.
Zum Zeitpunkt des Kaufes wusste der Käufer nichts davon, da er das Fahrzeug sonst nicht gekauft hätte. Erst zwei Jahre später kam der Abgasskandal an die Öffentlichkeit. Weitere zwei Jahre später, im Jahr 2017, ließ er ein sogenanntes “Software-Update” aufspielen. Andernfalls hätte ihm die Stilllegung seines Wagens gedroht. Im selben Jahr verklagte er die Volkwagen AG mit Hilfe der GanselRechtsanwälte auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des manipulierten Diesels. Der Fall ging vor das Landgericht (LG) Kiel (11 O 153/18).
So haben die Kieler Richter entschieden
Deutlicher hätte die Entscheidung der Richter vor dem LG Kiel gar nicht ausfallen können, meinen die Rechtsvertreter. VW wurde dazu verurteilt,
- den vollen Kaufpreis nach 6 Jahren zu erstatten,
- den Schummel-Diesel zurückzunehmen
- und 4 % Zinsen seit Kaufpreiszahlung zu zahlen.
Doch damit nicht genug: Unser Skoda-Käufer musste auch keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen. Dass die Richter weder Mitleid noch Verständnis für den Betrug des Wolfsburger Autokonzerns hatten, wird beim Durchlesen der umfassenden Entscheidungsbegründung mehr als deutlich, zitiert die Rechtsanwaltskanzlei:
Die Beklagte hat hier vorsätzlich ein gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßendes, unanständig gesteigertes Gewinnstreben an den Tag gelegt, welches nur als im hohen Maße verwerflich und sittenwidrig eingestuft werden kann.
Urteil des LG Kiel vom 9. Oktober 2019, Az. 11 O 153/18
Allein durch die Tatsache, dass VW die manipulierten Diesel in Umlauf gebracht hat, ist laut den Richtern zudem der Tatbestand des Betrugs erfüllt.
Das nährt auch in Österreich die Hoffnung auf entsprechende Klagen von Österreichern in Deutschland.