Die Klagen werden vom deutschen Finanzierer MyRight abgesichert und von der RA-Kanzlei Rogert & Ulbrich geführt. Sie richten sich in erster Linie gegen Audi als Hersteller von Audi-Modellen (1,6 Liter Diesel Euro 5 und 2.0 Liter Diesel Euro 5) in denen der VW-Motor EA 189 eingebaut wurde (nicht älter als 9 Jahre, Kauf vor 18.9.2015). Weiters auch gegen Audi als Hersteller der Audi 3.0 Liter und 4,2 Liter Diesel Motoren der Klasse Euro 6 (Audi, Porsche, VW Touareg).
All diese Klagen stützen sich darauf, dass die Käufer wegen „sittenwidriger Schädigung“ einen Anspruch darauf haben, den Kaufpreis (abzüglich Nutzungsentgelt) gegen Rückgabe des Fahrzeuges erstattet zu bekommen. Der deutsche Finanzierer MyRight übernimmt das Kostenrisiko der Klagen und bekommt dafür zwischen 25% und 35% jener Summe, die dem Kläger – nach Vergleich oder Urteil – zusteht, als Erfolgsprovision.
„Wer die Deckung einer Rechtsschutzversicherung hat sollte selber klagen, aber für alle ohne Rechtsschutzversicherung stellt unser Angebot eine Möglichkeit dar, Schadenersatz zu erlangen ohne selbst ein Kostenrisiko übernehmen zu müssen“, bringt es Kolba auf den Punkt.
An der Aktion des VSV können sich neben Verbrauchern auch Kleinunternehmer beteiligen. Auch über Finanzierungsleasing erworbene Fahrzeuge sind von der Aktion erfasst. Anders als bei der Musterfeststellungsklage ist die Verbrauchereigenschaft keine Voraussetzung.
„Es ist unser Ziel, dass sich möglichst viele Kunden gegen den Abgasbetrug zur Wehr setzen und Schadenersatz einklagen, damit die „modernen Rosstäuscher“ jene Gewinne, die sie aus dem Abgasbetrug gezogen haben, wieder herausgeben müssen“ , erklärt Kolba.
Wie macht man mit?
- Man prüft auf www.klagen-ohne-risiko.at ob das eigene Fahrzeug betroffen ist und füllt den Online-Fragebogen „VSV Sammelaktion 2“ aus. Dabei muss man auch dem VSV als ao Mitglied beitreten (Verbraucher: 30 Euro, EPUs: 60 Euro, KMUs: 100 Euro pro Kalenderjahr), da der VSV statutarisch nur Mitgliedern helfen kann.
- Die ersten 250 Teilnehmer („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) bekommen daraufhin eine Prozessvollmacht und den Vertrag von MyRight via Mail zugesendet und retournieren diese Urkunden samt Unterlagen zum betroffenen Fahrzeug (Kaufvertrag, Typenschein, Kilometerstand, …).
- Daraufhin wird der Kaufpreis Ihres Fahrzeuges samt Zinsen (abzüglich Nutzungsentgelt) gegen Audi beim LG Ingolstadt eingeklagt.
- Im Fall eines Vergleiches (auf Wunsch auch auf Wertminderung bei Behalt des Fahrzeuges) bzw eines positiven Urteils bekommen die Teilnehmer den ersiegten Betrag abzüglich der Erfolgsprovision für MyRight auf ihr Konto überwiesen.
Die Grenzwerte für Stickoxid (NOx) – ein giftiges Abgas – wurden in der Praxis massiv überschritten. So wurden Behörden über die Einhaltung der Grenzwerte und Kunden über die Typengenehmigung der Fahrzeuge getäuscht.
„Durch illegale Abschalteinrichtungen wurden in diesen Autos die Abgasreinigung auf der Straße teilweise oder komplett ausgeschaltet. Das Software-Update sich dadurch gar nichts oder nur wenig“. Die amtliche gemessenen Werte durch das Umweltbundesamt zeigen, dass Euro 5 Diesel Pkw in Österreich fast fünfmal soviel gesundheitsgefährliche Stickoxide ausstoßen als der Grenzwert erlaubt, 881 mg/km statt 180 mg/km. Bei Euro 6 Diesel Pkw sind es 595 statt 80 mg/km!
Ganz aktuelle Messungen der deutschen Zulassungsbehörde Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zeigen, dass ein A6 Avant 3 TDI, Euro 6 einen Stickoxid-Ausstoß von 813,67 Milligramm pro Kilometer hat statt des gesetzlichen Grenzwertes von 80 mg/km. Das ist zehn Mal mehr als erlaubt.