VSV: 250 Einzelklagen gegen Audi

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Die Klagen  werden vom deutschen Finanzierer MyRight abgesichert und von der RA-Kanzlei Rogert & Ulbrich geführt. Sie  richten sich in erster Linie gegen Audi als Hersteller von Audi-Modellen (1,6 Liter Diesel Euro 5 und 2.0 Liter Diesel Euro 5) in denen der VW-Motor EA 189 eingebaut wurde (nicht älter als 9 Jahre, Kauf vor 18.9.2015). Weiters auch gegen Audi als Hersteller der Audi 3.0 Liter und 4,2 Liter Diesel Motoren der Klasse Euro 6 (Audi, Porsche, VW Touareg).

 

All diese Klagen stützen sich darauf, dass die Käufer wegen „sittenwidriger Schädigung“ einen Anspruch darauf haben, den Kaufpreis (abzüglich Nutzungsentgelt) gegen Rückgabe des Fahrzeuges erstattet zu bekommen. Der deutsche Finanzierer MyRight übernimmt das Kostenrisiko der Klagen und bekommt dafür zwischen 25% und 35% jener Summe, die dem Kläger – nach Vergleich oder Urteil – zusteht, als Erfolgsprovision.

 

„Wer die Deckung einer Rechtsschutzversicherung hat sollte selber klagen, aber für alle ohne Rechtsschutzversicherung stellt unser Angebot eine Möglichkeit dar, Schadenersatz zu erlangen ohne selbst ein Kostenrisiko übernehmen zu müssen“, bringt es Kolba auf den Punkt.

 

An der Aktion des VSV können sich neben Verbrauchern auch Kleinunternehmer beteiligen. Auch über Finanzierungsleasing erworbene Fahrzeuge sind von der Aktion erfasst. Anders als bei der Musterfeststellungsklage ist die Verbrauchereigenschaft keine Voraussetzung.

 

„Es ist unser Ziel, dass sich möglichst viele Kunden gegen den Abgasbetrug zur Wehr setzen und Schadenersatz einklagen, damit die „modernen Rosstäuscher“ jene Gewinne, die sie aus dem Abgasbetrug gezogen haben, wieder herausgeben müssen“ , erklärt Kolba.


Wie macht man mit?

 

  • Man prüft auf www.klagen-ohne-risiko.at ob das eigene Fahrzeug betroffen ist und füllt den Online-Fragebogen „VSV Sammelaktion 2“ aus. Dabei muss man auch dem VSV als ao Mitglied beitreten (Verbraucher: 30 Euro, EPUs: 60 Euro, KMUs: 100 Euro pro Kalenderjahr), da der VSV statutarisch nur Mitgliedern helfen kann.
  • Die ersten 250 Teilnehmer („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) bekommen daraufhin eine Prozessvollmacht und den Vertrag von MyRight via Mail zugesendet und retournieren diese Urkunden samt Unterlagen zum betroffenen Fahrzeug (Kaufvertrag, Typenschein, Kilometerstand, …).
  • Daraufhin wird der Kaufpreis Ihres Fahrzeuges samt Zinsen (abzüglich Nutzungsentgelt) gegen Audi beim LG Ingolstadt eingeklagt.
  • Im Fall eines Vergleiches (auf Wunsch auch auf Wertminderung bei Behalt des Fahrzeuges) bzw eines positiven Urteils bekommen die Teilnehmer den ersiegten Betrag abzüglich der Erfolgsprovision für MyRight auf ihr Konto überwiesen.

 

Die Grenzwerte für Stickoxid (NOx) – ein giftiges Abgas – wurden in der Praxis massiv überschritten. So wurden Behörden über die Einhaltung der Grenzwerte und Kunden über die Typengenehmigung der Fahrzeuge getäuscht.

 

„Durch illegale Abschalteinrichtungen wurden in diesen Autos die Abgasreinigung auf der Straße teilweise oder komplett ausgeschaltet. Das Software-Update sich dadurch gar nichts oder nur wenig“. Die amtliche gemessenen Werte durch das Umweltbundesamt zeigen, dass Euro 5 Diesel Pkw in Österreich fast fünfmal soviel gesundheitsgefährliche Stickoxide ausstoßen als der Grenzwert erlaubt, 881 mg/km statt 180 mg/km. Bei Euro 6 Diesel Pkw sind es 595 statt 80 mg/km!

 

 

 

 

Ganz aktuelle Messungen der deutschen Zulassungsbehörde Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zeigen, dass ein A6 Avant 3 TDI, Euro 6 einen Stickoxid-Ausstoß von  813,67 Milligramm pro Kilometer hat statt des gesetzlichen Grenzwertes von 80 mg/km. Das ist zehn Mal mehr als erlaubt.

 

 

 

 

„Das ist, wie im Stadtgebiet 500 km/h zu fahren statt maximal 50 km/h,“ vergleiche ich Mobilitäts-Expertin und Vorstandsmitglied des VSV. „Autos, die auf der Straße viel zu viel Abgas ausstoßen, verstoßen klar gegen den gesetzlich festgelegten Grenzwert. Diese Grenzwerte wurden ja nicht aus Jux und Tollerei beschlossen, sondern um Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung schützen.“

 

Welche Fahrzeuge von Audi mit Motoren der Euro 5 und Euro 6 Norm von amtlichen Rückrufaktionen und daher von der Aktion des VSV betroffen sind, kann jeder Fahrzeug-inhaber selbst auf www.klagen-ohne-risiko.at (Ist mein Auto betroffen?) feststellen.

 

Die Einzelklagen werden beim Landgericht Ingolstadt eingebracht werden.

 

Was die Klage des deutschen Herstellers in Deutschland betrifft, gibt es keinen Streit um die Zuständigkeit, anders als als bei den VKI Sammelklagen in Österreich, wo jetzt um die internationalen Zuständigkeit jahrelang gestritten wird.

 

Für eine Kooperation mit einem Prozessfinanzierer sind die Prozesskosten in Deutschland besser kalkulierbar und auch geringer als in Österreich. In Österreich zahlt man europaweit die höchsten Gerichtsgebühren und die Entlohnung der Rechtsanwälte erfolgt nach dem „Taxameter“-Prinzip. Je länger Verfahren dauern, desto höher ist das Honorar.

 

„In Deutschland gibt es eine Phasenpauschalierung. Das Honorar des Rechtsanwaltes ist ein Pauschalbetrag, der von der Höhe des Streitwertes abhängt und nicht auch von der Anzahl an Verhandlungen“ , erklärt Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser.

 

Im Übrigen gibt es in Deutschland zwischenzeitlich eine Vielzahl von kundenfreundlichen Urteilen und insbesondere eine Vielzahl von günstigen Vergleichen, über die jedoch nicht berichtet wird, weil VW jeweils auf einer strengen Verschwiegenheitsvereinbarung besteht.

 

„Meine Kollegen Rogert & Ulbrich in Deutschland haben seit Beginn des Abgas-Skandals tausende Verfahren geführt und sind auch Vertreter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) bei der Musterfeststellungsklage gegen VW in Braunschweig. Meine Kanzlei prüft die österreichischen Fälle und wird die deutschen Kollegen bei den Klagen unterstützen“ sagt Dr. Klauser.

 

Die Aussichten auf einen Prozesserfolg oder einen Vergleich sind daher in Deutschland sehr gut.

 

Worauf ist die Klage gerichtet?

 

Die Klage wird auf Zahlung des Kaufpreises (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) gegen Rückgabe des Fahrzeuges gerichtet sein. Das vermeidet aufwendige Sachverständigen-Gutachten zur Wertminderung des Fahrzeuges und reduziert das Verfahren auf Rechtsfragen.

 

„Bei einem Vergleich und bei einem positiven Urteil kann man aber mit der Gegenseite sicherlich auch eine Vereinbarung über die Zahlung einer Wertminderung bei Behalt des Fahrzeuges verhandeln können“, beruhigt Dr. Klauser jene, die ihr Fahrzeug nicht zurückgeben wollen.

 

Diese Einzelverfahren können im Übrigen erheblich schneller erledigt werden, als die Musterfeststellungsklage oder die Sammelklagen in Österreich.

 

Der Einstieg in die VSV-Aktion erfolgt über folgende Web-Site:

 

www.klagen-ohne-risiko.at