Der Reihe nach: Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 1.11.2018 gegen VW eine Musterfeststellungsklage eingebracht. Dieses Gesetz schließt eine Beteiligung ausländischer Geschädigte nicht aus. Diese ist vielmehr in der Lehre ausdrücklich anerkannt.
Das zuständige Oberlandesgericht Braunschweig hat nun in einem aktuellen “Hinweisbeschluss” in Frage gestellt, ob die Klagspiele des vzbv auch für Feststellungen für ausländische Geschädigte geeignet seien. Dazu sollen die Streitparteien (vzbv und VW) nun binnen Frist Stellung nehmen.
“Ich gehe davon aus, dass es dem vzbv gelingen wird, klarzustellen, dass jedenfalls einige Feststellungsziele auch für Ausländer Bedeutung haben,” hofft Kolba. “Wir sind da nun von juristischen Geschick des vzbv abhängig.”
Das Gesetz über die Musterfeststellungsklage in Deutschland ist so eng formuliert, dass nur wenige Verbände überhaupt klagen können. So ist das für den VKI oder den VSV derzeit ausgeschlossen. Das erweist sich nun als ein deutlicher Nachteil.
“Wir fordern von der österreichischen Regierung seit Monaten, dem VSV endlich auch eine Klagelegitimation für Verbandsklagen einzuräumen. Anders als der VKI hat der VSV inzwischen soviel Mitglieder, dass er in absehbarer Zeit (das dt. Gesetz sieht dazu lange Fristen vor) ebenfalls solche Klagen in Deutschland einbringen könnte,” Sagt Kolba. “Unsere Regierung muss handeln, damit wenigsten bei weiteren Massenschäden die Möglichkeit besteht, dass der VSV die Interessen österreichischer Verbraucher in Deutschland zu vertreten.”
Das Oberlandesgericht Braunschweig behindert leider auch den Zugang zu der ersten Verhandlung am 30.9.2019. Es gibt für die Auslandspresse nur 14 Reservierungsplätze. Für den VSV gibt es keinen. Man will offensichtlich Ausländer, die von weiter anreisen müssen, von der Verhandlung fernhalten.
“Ich werde jedenfalls mit meiner Kollegin Lydia Ninz nach Braunschweig fahren und im Saal sein. Und wenn wir uns über Nacht vor der Türe anstellen müsste,” kündigt Kolba an. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.