Das Gute, Teil 1: Nicht nur die Autokonzerne wurden geklagt, sondern auch deren Manager. Und zwar nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Das hat den Vorteil, dass bei einer etwaigen Verurteilung auch der Konzern zu Schadenersatzzahlungen herangezogen werden kann und nicht nur einzelne Manager, die bis dahin ihr Vermögen womöglich schon erfolgreich verschoben haben.
Das Gute, Teil 2: Davon profitieren können nicht nur – wie in den Sammel- und sonstigen Klagen bisher – die Eigentümer von Diesel-Autos, sondern auch Benzin-Fahrer. Schließlich wird den genannten Konzernen vorgeworfen, sich bei den Abgasreinigungstechnologien jahrelang illegal abgesprochen zu haben. Zum einen sollen sie sich bei den AdBlue Tanks für Diesel-Autos abgesprochen und auf zu kleine Tanks geeinigt haben, sodass der abgasreinigende Effekt nicht voll eintreten kann. Zum anderen wird ihnen vorgeworfen, den Einbau von Feinstaub-Partikelfilter bei Einspritz-Benzin-Motoren (OPF) verzögert zu haben. Beides führt dazu, dass sämtliche in Österreich aufhältige Personen an der Gesundheit geschädigt und auch die Umwelt vorsätzlich geschädigt worden ist“, heißt es laut Standard in der Sachverhaltsdarstellung, die Anwalt Michael Poduschka für die Liste Jetzt eingebracht hat. Die Software-Updates hätten diesbezüglich im Realbetrieb nicht viel geändert.
Das weniger Gute: So rasch wird es zu keiner Entscheidung kommen. Zunächst haben die beschuldigten Autokonzerne noch neun Wochen Zeit, zu den Kartell-Vorwürfen der Kommission Stellung zu nehmen. Da sich Volkswagen und Daimler in diesem Verfahren bereits als Kornzeugen zur Verfügung gestellt haben, wird wohl nur mehr BMW vor dem zuständigen Gericht der Europäischen Union in Luxemburg stehen. Erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung kann es überhaupt Schadenersatz für geschädigte Fahrzeughalter geben, sofern ein Schaden nachgewiesen werden kann und die Betroffenen Schadenersatz begehren. Das alles kann Jahre dauern.
Die Österreichs Regierung nach wie vor keinen Finger rührt, den Geschädigten zu helfen, bleibt nichts anderes übrig, als den Gerichtsweg zu beschreiten – und sei er noch so beschwerlich. Österreichischen Geschädigten des VW-Dieselskandals haben auch noch die Chance, sich an der deutschen Musterfeststellungsklage zu beteiligen, etwa mit Hilfe des Verbraucherschutzvereins (VSV)