Bei der Verhandlung am 15. März 2019 in Leoben verwies Richter Rauchenwald
ausdrücklich darauf, dass seitens der Kläger bereits umfangreiche Urkunden vor gelegt wurden und es sein kann, dass die Zeugen, die die Volkswagen AG für ihre Sicht der Dinge auf bietet, sich der Aussage entschlagen oder gar nicht kommen.
Im Speziellen hat der Richter darauf verwiesen, dass die Volkswagen AG in Amerika ohnehin schon ein Geständnis hinsichtlich der Abgasmanipulationen abgelegt hat und es die Frage sein wird, in wie fern die Volkswagen AG das von ihr selbst abgelegte Geständnis durch Zeugen entkräften kann.
Inhaltlich wird er am 5. Juli 2019 um 9:00 Uhr im Verhandlungssaal E vor dem Landesgericht Leoben in die Sache einsteigen. Gleich zu Beginn möchte der Richter dann Wolfgang Porsche und Hans Michel Piëch zur Frage der vorsätzlichen sittenwidriger Schädigung der Autokäufer und zur Frage, inwiefern die Volkswagen AG für die Leiter der Motoren Entwicklung haftet einvernehmen.
Wolfgang Porsche und Hans Michael Priesch sind laut Internetnachschau die Sprecher der jeweiligen Familien Porsche und Piëch, die bekannter Weise über die Porsche Holding diejenigen sind, die tatsächlich bestimmen, was bei Volkswagen AG passiert.
Nicht zu vergessen ist: VW hat wegen Abgasmanipulationen bereits im vergangenen Jahr (Juni 2018) ein Bußgeld von einer Milliarde Euro anstandslos bezahlt, zu dem VW von der Staatsanwaltschaft Brauschweig vergattert worden war. VW legte keine Rechtsmittel dagegen ein und zahlte prompt. Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft war es zu “Aufsichtspflichtverletzungen” in der Abteilung Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung gekommen, hieß es damals in einer Ad-Hoc-Meldung des Unternehmens..
Die Verletzungen der Aufsichtspflicht waren laut der Staatsanwaltschaft Braunschweig der Grund dafür, dass von Mitte 2007 bis 2015 “insgesamt 10,7 Millionen Fahrzeuge mit dem Dieselmotor der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion beworben, an Abnehmer veräußert und in den Verkehr gebracht wurden”.