Die Zahlen von Jänner 2019: die Neuwagenzulassungen sind in diesem Monat auf 25.257 zurückgegangen, um 12 Prozent weniger als im Jänner 2018 (28.568). Trotzdem haben die Autokäufer dem Finanzminister in diesem Monat mehr NoVa abgeliefert – 37,2 Millionen Euro – als im entsprechenden Vorjahresmonat (36,3 Millionen Euro). Im Vorjahr kassierte Löger insgesamt 530 Millionen mehr NoVA, um 60 mehr als geplant!
Eiskalt hat der Finanzminister die Umstellung auf den neuen Testzyklus WLTP seit September 2018 genützt, um mehr NoVA zu kassieren. Durch den neuen Testzyklus weisen die Autos auf dem Papier einen höheren Liter- und CO2 Verbrauch aus als vorher, obwohl sie am Automodell selbst nichts geändert hat. Gegenüber den Autofahrerclubs und zuletzt auch bei parlamentarischen Anfragen – der Liste Jetzt – hatte Löger im Dezember 2018 noch versprochen, dass dadurch die NoVA nicht drastisch steigen würde.
Das Gegenteil ist der Fall! Inzwischen räumen auch Branchenvertreter – zuletzt im KURIER – ein, dass durch den Umstieg auf den neuen Prüfzyklus der amtliche CO2 Verbrauch um 25% im Schnitt gestiegen ist. „Höchste Zeit, dass sich die Branche wehrt und es nicht zulässt, dass ihre Kunden über den Tisch gezogen werden“, finde nicht nur ich.
Offenbar laufen im Hintergrund endlich Gespräche mit Löger mit dem Ziel, die NoVA zu senken. Anfang April soll es eine Lösung geben. Den Herren (haben sich auch Damen ins Finanzministerium verirrt?) schlage ich vor, die Formel für die Berechnung des Prozentsatzes der NoVA zu verändern. Das geht ganz einfach.
Derzeit wird der im Zulassungspapier festgeschriebene durchschnittliche CO2 Ausstoß hergenommen und davon 90 g CO2 abgezogen. Die Summe, die sich daraus ergibt, wird durch 5 dividiert. So kommt man zum Prozentsatz für die NoVA.
Beispiel: bei einem amtlichen CO2 Verbrauch von 130 g CO2 bleibt nach Abzug von 90g nur mehr 40 g über. Dividiert durch fünf ergibt sich ein NoVA Prozentsatz von 8 %.
Wenn nun der CO2 Ausstoß durch Umstellung auf den WLTP um 25% steigt, klettert der amtliche CO2 Verbrauch auf 162,5 g. Mit der bisherigen Formel kommt man auf 14,5% NoVA, eine gigantische Steigerung (162,5-90= 72,5 :5).
Bei einem Autopreis von 25.000 Euro würde das also in der Praxis bedeuten, dass die NoVA plötzlich auf fast das doppelte steigt, von 3.325 auf 1.700 Euro!
Die Lösung: man zieht nicht 90 g ab, sondern einen um 35% höheren Betrag, also 121,5 g. Dann schaut es so aus: 162,5-121,5=41. Dividiert durch 5 kommen wir auf 8,2% NoVA.
So könnte die Regierung den steuertreibenden Effekt der WLTP-Umstellung mit einem Federstrich neutralisieren und ihr Versprechen einhalten, keine Steuern zu erhöhen!
Ähnliches wäre bei der Berechnung des Sachbezugs zu tun. Derzeit müssen fast alle, die seit September einen neuen Dienstwagen auch privat benützen, 2 % Steuer (als Sachbezug) zahlen. Denn es gibt fast kein Dienstauto mehr am Markt, das nach WLTP weniger als unter 123 Gramm CO2 aufweist. Das ist derzeit die Voraussetzung dafür, einen geringeren Sachbezug von 1,5% zu zahlen.