Dem Deutschen Bundesgerichtshof in Karlsruhe war buchstäblich der Kragen geplatzt. Die Richter hatten es offenbar satt, dass der Volkswagen-Konzern jedes Gerichtsverfahren in höheren Instanzen abwürgte, in dem er den Opfern so attraktive Angebote machte, dass diese ihre Anwälte stoppten. Die Karlsruher Richter haben nämlich vorab – am 22. Februar 2019 – in der einer „vorläufigen Rechtsauffassung“ angekündigt, dass die Manipulationen illegal und als Sachmangel ein zu stufen sind. Das Urteil selbst sollte erst eine Woche später erfolgen. Doch diese mündliche Verhandlung wurde dann wieder abgesagt, weil der Kläger – wie inzwischen ja üblich – nach einem außergerichtlichen Vergleich seine Revision zurückgenommen hatte.
Die Höchstrichter in Karlsruhe haben damit ein klares Zeichen gesetzt und die Chancen klagender Autokäufer gestärkt. Sie haben die Taktik des Konzerns durchkreuzt, die laut Informationen deutscher und österreichischer Rechtsanwälte darin besteht, jedes höchstgerichtliche Urteil möglichst zu vermeiden. Trotzdem war es auch in Österreich Ende vorigen Jahres gelungen, ein Anerkennungsurteil zu Gunsten der Kläger zu erreichen.
Inzwischen mehren sich die Hinweise, dass maßgebliche Teile der Schummel-Software aus Österreich kamen. Genauer gesagt, vom Österreich-Ableger des Autozulieferers Bosch. Das berichtete der STANDARD in großer Aufmachung. STANDARD-Redakteurin Mag. Luise Ungerboeck beruft sich auf VW und Bosch-Kreise. Ab 2006 soll Bosch zusammen mit Audi die Schummelsoftware entwickelt haben, die später auf den VW Konzern ausgerollt worden war.