Alsdann: Drei Jahre nach Bekanntwerden des Schadens und Schädigers kann man auf Schadenersatz klagen. Kolba geht davon aus, dass diese Frist noch nicht abgelaufen ist, da die Betrugs-Diesler aus dem VW-Konzern in Österreich erst beginnend mit Februar 2016 zurückgerufen worden sind. Erst wenn der Brief ins Haus geflattert ist, mit dem das Fahrzeug zum Software-Update in die Werkstatt zurückgerufen worden ist, wissen die Kunden amtlich und definitiv, dass ihr Pkw auch betroffen ist. Spätestens ab dann läuft die Verjährungsfrist.
Die deutsche Musterfeststellungsklage ist seit 26. November 2018 offen, man kann sich noch bis eine Woche vor dem ersten Verhandlungstermin anmelden bzw. in die Liste eintragen lassen. Da es noch keinen Verhandlungstermin gibt, ist diese Liste noch offen. Der VSV hat bisher über 1.000 VW Geschädigten aus Österreich und Südtirol geholfen, sich rechtlich korrekt einzutragen. Insgesamt haben sich bisher an die 400.000 Geschädigte eingetragen.
Die Chancen, Klagen gegen VW zu gewinnen, schätzen die in der Sendung auftretenden Verbraucherschützer Thomas Hirmke vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) und Peter Kolba, Obmann des VSV, unison für gut ein. Während der Vertreter der Autoimporteuer, Günther Kerle dafür keine rechtliche Grundlage sieht. Es sei zwar, so Kerle, eine „falsche Software“ aufgespielt worden. Aber durch das Software-Update sei das behoben worden. Während Verbraucherschützer Tausende von Fällen geltend machen, die nach dem Software-Update Probleme haben, beziffert VW die Problemfälle “im Promillebereich”.
Kerl verweist darauf, dass es in Österreich kein rechtskräftiges Urteil gegen VW gäbe. Dem kontern die zwei Verbraucherschützer. Kolba: „Auch in Österreich entscheiden immer mehr Richter zugunsten der Kläger und gegen VW.“ VW bietet in solchen Fällen den Klägern großzügige Vergleichsangebote, über die sie allerdings schweigen müssen. So verhindert VW mit Erfolg, dass die Verfahren bei den Höchstgerichten landen und die Urteile allgemein wirken. Und in Deutschland, sind laut einer Statistik des deutschen Autofahrerclubs ADAC von September 2018, Drei-Viertel der aufgelisteten 1.000 Verfahren in Deutschland zugunsten der klagenden Autokäufer ausgefallen“, argumentiert Hirmke.
Zurück nach Österreich, wo kurz vor Weihnachten Sensationelles passierte, über das „Der Standard“ exklusiv berichtete. Ein Richter in Linz verurteile VW dazu, den manipulierten Tiguan zurückzunehmen und über 100.000 Euro Verfahrenskosten zu zahlen. Es handelt sich um ein sogenanntes Anerkennungsurteil, das die Kanzlei Michael Poduschka für seinen Mandanten erwirkte. Dieser hat das großzügige Angebot von VW nicht angenommen und war drauf und dran, seinen Akt dem Europäischen Gerichtshof zu vor zu legen.
Das hat VW durch das Anerkenntnis verhindert. Das Anerkenntnisurteil bedeutet, dass sich der VW Händler zur Gänze der Argumentation des Klägers unterworfen hat und auch alles bezahlt hat. .
Dazu der versierte Konsumentenschützer Peter Kolba: „Dieses Anerkenntnis beweist unsere Behauptung, dass VW flächendeckend versucht Klagen zu vergleichen, doch darüber Stillschweigen vereinbart, um in der Öffentlichkeit damit zu protzen, dass es noch kaum Urteile gegen VW gäbe. Ein alter Trick, den ich von AWD und Konsorten gut kenne.“