Alsdann in Kürze: Schon gleich nach dem Platzen des VW Abgasskandals im September 2015 hatte die „Deutsche Umwelthilfe“ (DUH) beim Opel Zafira zu hohe Abgaswerte bemängelt. Im Bericht der „Untersuchungskommission Volkswagen“ am 22. April 2016 wurde die Opel-Modelle Insigna und Zafira in jene Gruppe von Autos eingereiht, die zuviel Stickoxid ausstießen und daher „freiwillig“ zurückgerufen werden sollten. Sollten. Denn passiert ist das bisher offenbar nicht!
Opel wies zwar den Vorwurf zurück, in den Opel Zafira eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut zu haben, versprach dann aber doch insgesamt 90.000 Modelle freiwillig zurückzurufen und mit einem Software-Update die Abgaswerte zu verbessern. Nicht nur für Zafira und Insigna, sondern auch für den Cascada.
Bald darauf, am 16. Juli 2016, gab die zuständige deutsche Behörde, das „Kraftfahrt-Bundesamt“ (KBA) grünes Licht für diese freiwilligen Opel-Rückrufe. Wie locker Opel mit den Abgasvorschriften umgegangen war, kann man aus den Vorgaben für den Rückruf erkennen.
Die Abgasrückführung (AGR), die eigentlich dazu eingebaut wurde, um die Stickstoffoxide zu senken, wurde ab 850 Höhenmeter stets abgeschaltet. Also bei uns in den Alpen. Die AGR funktionierte immer nur bei Außentemperaturen zwischen +17 und +34 Grad Celsius („Thermofenster“) und blieb damit vor allem in den kalten Wintermonaten komplett weggeschaltet, so dass die Abgassenkung nicht stattfinden konnte. Hinzu kam noch: Auch ab einer Geschwindigkeit von 145 Stundenkilometer wurde die Abgasrückführung ausgeschaltet, sodass alle entstandenen Stickstoffoxide in die Luft hinausgeblasen wurden.
Die KBA gab Opel für das Update vor, die AGR bis 1.600 Höhenmeter voll dazu zu schalten und bis 2.400 reduziert wirken zu lassen. Zudem sollte das „Thermofenster“ ausgeweitet werden, von 0 Grad Celsius bis +34 Grad Celsius. Und die gefahrene Geschwindigkeit sollte keinen Einfluss mehr haben auf die Senkung von Sticksoffoxiden.
Opel dürfte die freiwilligen Rückrufe nicht durchgeführt haben. Nicht anders ist zu erklären, warum die Deutsche Umwelthilfe im November 2016 noch einmal nachstieß und das KBA beim Verwaltungsgericht Schleswig klagte: die Behörde sollte die Typenzulassung für den Opel Insigna zurücknehmen! Ein Jahr später blitzte die DUH beim Verwaltungsgericht ab, weil sie nicht klagberechtigt war und die DUH ging in die Sprungrevision. Allerdings stellte das Gericht fest, dass die manipulierten Autos nicht der Typisierung entsprachen und nicht hätten zugelassen werden sollen.
Beim ersten Diesel-Gipfel Anfang August 2017 in Berlin mit Bundeskanzlerin Merkel kündigten alle deutschen Autobauer freiwillige Rückrufe von insgesamt 2,8 Millionen Fahrzeuge bis Ende 2018 an., darunter auch Opel (auch Volkswagen, Mercedes, BMW und als einziger nichtdeutscher Hersteller auch Ford). Dadurch sollte der Stickstoffoxid-Ausstoß der Autos laut deutscher Regierung um durchschnittlich 30% sinken.
Im Juli 2018 leitete das KBA plötzlich eine amtliche Anhörung ein, wegen Verdachts auf illegale Abschalteinrichtungen bei Insigna, Zafira und Cascada. Im August 2018 reichte die Rechtsanwaltskanzlei Stoll&Sauer erstmals eine Klage gegen Opel beim Landesgericht Offenburg ein. Im Zentrum: ein Opel Insigna 2,0 Liter Diesel mit Ad-Blue-Tank.
Bis zur aktuellen Razzia sind weitere Monate verstrichen….
Stickstoffoxide schädigen direkt die Lungen und tragen zur Smog- und Feinstaubbildung bei, die zu weiteren Krankheiten (Herzkreislauferkrankungen) und vorzeitigen Todesfällen führen. Der Kampf gegen Stickstoffoxid und für eine bessere Gesundheit und Umwelt ist stets ein Wettrennen gegen die Zeit.